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📅 Aktualisiert: August 2026

Rentensteuer-Rechner 2026

Wie viel Steuer auf die Rente?

Steuerunterlagen zur Rentenbesteuerung

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wird die gesetzliche Rente schrittweise voll versteuert. Bei Renteneintritt 2026 sind 84% der Rente steuerpflichtig, der restliche Anteil bleibt als fester Freibetrag dauerhaft steuerfrei — bis 2058 steigt der steuerpflichtige Anteil auf 100%.

Auch Rentner profitieren vom Grundfreibetrag (12.348 € für 2026) — erst das zu versteuernde Einkommen darüber wird tatsächlich besteuert. Bei alleinigem Rentenbezug bleiben viele Rentner unterhalb dieser Grenze.

📋 Rechtliche Grundlage: §22 EStG (Besteuerung von Renten), Alterseinkünftegesetz 2005. Steuerpflichtiger Anteil bei Renteneintritt 2026: 84%.
€/Mon.
Jahr
€/Jahr
Besteuerungsanteil
Einkommensteuer / Jahr
Rente netto / Monat
Effektiver Steuersatz
Brutto-Rente / Jahr
Besteuerungsanteil
Steuerpflichtige Rente
KV + PV (Abzug ca. 11%)
Werbungskostenpauschale102 €/Jahr
Zu versteuerndes Einkommen
Grundfreibetrag 202612.348 €
Einkommensteuer
Rente netto / Monat
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §22 EStG, Alterseinkünftegesetz
Was der Rechner berücksichtigt: Steuerpflichtiger Anteil nach Renteneintrittsjahr, Grundfreibetrag
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Weitere Einkünfte im Ruhestand (Betriebsrente, Vermietung), Werbungskosten und Sonderausgaben im Detail

📊 Rechenbeispiel: 1.400 € Rente · Rentenbeginn 2026 · keine sonstigen Einkünfte

Jahresrente brutto
16.800 €
Besteuerungsanteil (83%)
13.944 €
KV + PV (ca. 11%)
−1.848 €
WK-Pauschale
−102 €
zvE
ca. 11.994 €
Einkommensteuer
0 € (unter Grundfreibetrag)

Bei 1.400 €/Mon. Rente und Rentenbeginn 2026: keine Einkommensteuer (zvE unter 12.348 €).

Der steuerpflichtige Anteil im Zeitverlauf

Renteneintritt 2020: 80% steuerpflichtig. 2026: 84%. 2040: 96%. Ab 2058: 100%. Der einmal bei Rentenbeginn festgelegte steuerfreie Betrag bleibt als fester Euro-Betrag über die gesamte weitere Rentenbezugsdauer erhalten — spätere Rentenerhöhungen werden voll steuerpflichtig.

Rechenbeispiel

Jahresrente 21.600 € bei Renteneintritt 2026: Steuerpflichtiger Anteil 84% = 18.144 €, steuerfreier Betrag (fest) = 3.456 €. Bei alleinigem Rentenbezug unter dem Grundfreibetrag fällt oft keine Steuer an.

⚠️ Häufige Fehler

1. Steuerpflichtigen Anteil mit Steuersatz verwechseln: 84% steuerpflichtig bedeutet nicht 84% Steuer — der tatsächliche Steuersatz hängt vom Gesamteinkommen ab.
2. Grundfreibetrag vergessen: Auch Rentner profitieren vom allgemeinen Grundfreibetrag, was viele nicht wissen.
3. Zusätzliche Einkünfte nicht einrechnen: Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge erhöhen das zu versteuernde Gesamteinkommen.
4. Steuererklärungspflicht übersehen: Rentner mit Einkommen über dem Grundfreibetrag müssen eine Steuererklärung abgeben.
5. Werbungskosten nicht geltend machen: Auch Rentner können bestimmte Kosten wie Krankenversicherungsbeiträge absetzen.

🔍 Sonderfälle

Zusätzliche Einkünfte: Wer neben der Rente weitere Einkünfte hat (Vermietung, Minijob, Kapitalerträge), kann trotz vermeintlich geringer Rente steuerpflichtig werden.

Doppelbesteuerungsdebatte: Für bestimmte Rentnergenerationen wird diskutiert, ob eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Steuererklärung im Ruhestand
ELSTER →
Deutsche Rentenversicherung
Rentenauskünfte, Anträge
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§22 EStG – Besteuerung von Renten
§35 SGB VI – Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung – Offizielle Infos

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Müssen Rentner Steuern zahlen?

Nur wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt. Eine Rente von 1.250 €/Monat = 15.000 €/Jahr brutto. Abzüge: 83% Besteuerungsanteil = 12.450 €, minus KV/PV (ca. 1.650 €), minus WK-Pauschale (102 €) = 10.698 € zvE → unter 12.348 € → keine Steuer!

Was ist der Besteuerungsanteil bei Renten?

Der Anteil der Rente der besteuert wird. Steigt je nach Rentenbeginn-Jahr: 2026: 83%. Wer 2026 in Rente geht, hat 17% Freibetrag dauerhaft. Dieser Freibetrag bleibt konstant — er steigt nicht mit der Rente mit. Später: 2030: 87%, 2040: 100%. Ab 2040 ist die volle Rente steuerpflichtig.

Wie viel KV und PV zahlen Rentner?

Gesetzliche KV: ca. 7,3% + Zusatzbeitrag (2026 ca. 2,0%) = ca. 9,3% der Rente. PV: 3,6% (ohne eigene Kinder). Gesamt: ca. 13% der Rente für KV und PV. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Krankheitskosten im Alter — ähnlich wie GKV für Arbeitnehmer.

Was passiert wenn ich neben der Rente noch arbeite?

Einkommen aus Arbeit wird zur Rente addiert und zusammen versteuert. Neben der Rente kann man nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt verdienen ohne Rentenkürzung. Vor Regelaltersgrenze: Grenzverdienst von 6.300 €/Jahr (Ausnahme: Hinzuverdienst für Erwerbsminderungsrente).

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen (inklusive steuerpflichtigem Rentenanteil und weiteren Einkünften) den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt erhält automatisch Meldungen über gezahlte Renten von der Deutschen Rentenversicherung.