Rentensteuer-Rechner 2026
Wie viel Steuer auf die Rente?
Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash
Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wird die gesetzliche Rente schrittweise voll versteuert. Bei Renteneintritt 2026 sind 84% der Rente steuerpflichtig, der restliche Anteil bleibt als fester Freibetrag dauerhaft steuerfrei — bis 2058 steigt der steuerpflichtige Anteil auf 100%.
Auch Rentner profitieren vom Grundfreibetrag (12.348 € für 2026) — erst das zu versteuernde Einkommen darüber wird tatsächlich besteuert. Bei alleinigem Rentenbezug bleiben viele Rentner unterhalb dieser Grenze.
| Brutto-Rente / Jahr | — |
| Besteuerungsanteil | — |
| Steuerpflichtige Rente | — |
| KV + PV (Abzug ca. 11%) | — |
| Werbungskostenpauschale | 102 €/Jahr |
| Zu versteuerndes Einkommen | — |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € |
| Einkommensteuer | — |
| Rente netto / Monat | — |
📊 Rechenbeispiel: 1.400 € Rente · Rentenbeginn 2026 · keine sonstigen Einkünfte
Bei 1.400 €/Mon. Rente und Rentenbeginn 2026: keine Einkommensteuer (zvE unter 12.348 €).
Der steuerpflichtige Anteil im Zeitverlauf
Renteneintritt 2020: 80% steuerpflichtig. 2026: 84%. 2040: 96%. Ab 2058: 100%. Der einmal bei Rentenbeginn festgelegte steuerfreie Betrag bleibt als fester Euro-Betrag über die gesamte weitere Rentenbezugsdauer erhalten — spätere Rentenerhöhungen werden voll steuerpflichtig.
Rechenbeispiel
Jahresrente 21.600 € bei Renteneintritt 2026: Steuerpflichtiger Anteil 84% = 18.144 €, steuerfreier Betrag (fest) = 3.456 €. Bei alleinigem Rentenbezug unter dem Grundfreibetrag fällt oft keine Steuer an.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Zusätzliche Einkünfte: Wer neben der Rente weitere Einkünfte hat (Vermietung, Minijob, Kapitalerträge), kann trotz vermeintlich geringer Rente steuerpflichtig werden.
Doppelbesteuerungsdebatte: Für bestimmte Rentnergenerationen wird diskutiert, ob eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt.
🏛️ Zuständige Behörden
§22 EStG – Besteuerung von Renten
§35 SGB VI – Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung – Offizielle Infos
🔗 Verwandte Rechner
Häufige Fragen
Müssen Rentner Steuern zahlen?
Nur wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt. Eine Rente von 1.250 €/Monat = 15.000 €/Jahr brutto. Abzüge: 83% Besteuerungsanteil = 12.450 €, minus KV/PV (ca. 1.650 €), minus WK-Pauschale (102 €) = 10.698 € zvE → unter 12.348 € → keine Steuer!
Was ist der Besteuerungsanteil bei Renten?
Der Anteil der Rente der besteuert wird. Steigt je nach Rentenbeginn-Jahr: 2026: 83%. Wer 2026 in Rente geht, hat 17% Freibetrag dauerhaft. Dieser Freibetrag bleibt konstant — er steigt nicht mit der Rente mit. Später: 2030: 87%, 2040: 100%. Ab 2040 ist die volle Rente steuerpflichtig.
Wie viel KV und PV zahlen Rentner?
Gesetzliche KV: ca. 7,3% + Zusatzbeitrag (2026 ca. 2,0%) = ca. 9,3% der Rente. PV: 3,6% (ohne eigene Kinder). Gesamt: ca. 13% der Rente für KV und PV. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Krankheitskosten im Alter — ähnlich wie GKV für Arbeitnehmer.
Was passiert wenn ich neben der Rente noch arbeite?
Einkommen aus Arbeit wird zur Rente addiert und zusammen versteuert. Neben der Rente kann man nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt verdienen ohne Rentenkürzung. Vor Regelaltersgrenze: Grenzverdienst von 6.300 €/Jahr (Ausnahme: Hinzuverdienst für Erwerbsminderungsrente).
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen (inklusive steuerpflichtigem Rentenanteil und weiteren Einkünften) den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt erhält automatisch Meldungen über gezahlte Renten von der Deutschen Rentenversicherung.