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📅 Aktualisiert: August 2026

Grundrente-Rechner 2026

Grundrentenzuschlag berechnen

Älteres Paar prüft den Grundrentenzuschlag

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur regulären gesetzlichen Rente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen (mindestens 33 Beitragsjahre) — eine Anerkennung für Lebensleistung trotz niedriger Erwerbseinkommen, etwa bei Teilzeitarbeit während der Kindererziehung.

Die Grundrente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft, ohne dass ein separater Antrag gestellt werden muss — anders als viele andere Sozialleistungen.

📋 Rechtliche Grundlage: §76g SGB VI (Grundrentenzuschlag). Voraussetzung: mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Automatische Prüfung ohne Antrag.
Jahre
EP/Jahr
Grundrentenzuschlag
Grunsrenten-EP
Berechtigung
Einkommensfreibetrag
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §76g SGB VI
Was der Rechner berücksichtigt: 33-Jahre-Mindestwartezeit, Berechnung des Zuschlags bei unterdurchschnittlichem Einkommen
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Einkommensprüfung im Detail (Freibeträge bei Alleinstehenden/Paaren), exakte Zuschlagshöhe je nach individueller Beitragshistorie

📊 Rechenbeispiel: 40 Jahre, 0,6 EP/Jahr, alleinstehend

Beitragsjahre
40 (= voller Zuschlag)
Eigenep/Jahr
0,6 EP
Verdopplung auf max. 0,8
0,8 EP/Jahr
Zuschlag EP (halbe Diff.)
0,1 EP x 40 = 4,0 EP
Grundrentenzuschlag
4,0 x 40,79 = 163 EUR/Mon.

Wer profitiert von der Grundrente?

Versicherte mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten (Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten) und einem Rentenanspruch, der durch niedrige Entgeltpunkte (zwischen 30% und 80% des Durchschnitts) gekennzeichnet ist, erhalten automatisch einen Zuschlag.

Einkommensprüfung

Der Zuschlag wird nur bei Einkommen unterhalb bestimmter Freibeträge in voller Höhe gezahlt — bei höherem Einkommen (z.B. aus Betriebsrenten oder Vermietung) wird er anteilig gekürzt oder entfällt ganz.

⚠️ Häufige Fehler

1. Antrag stellen, obwohl automatisch geprüft wird: Die Grundrente wird automatisch von der Rentenversicherung geprüft — ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.
2. 33-Jahre-Grenze falsch berechnen: Nicht jede Lebenszeit zählt zu den Grundrentenzeiten — eine genaue Prüfung ist wichtig.
3. Einkommensfreibeträge übersehen: Der Zuschlag wird bei zu hohem Einkommen gekürzt — dies wird oft nicht erwartet.
4. Grundrente mit Grundsicherung verwechseln: Die Grundrente ist ein automatischer Rentenzuschlag, die Grundsicherung im Alter eine separate, beantragungspflichtige Sozialleistung.
5. Bescheid nicht auf Grundrente prüfen: Der Rentenbescheid weist die Grundrente gesondert aus — eine Prüfung lohnt sich.

🔍 Sonderfälle

Ab 35 Jahren volle Grundrentenzeiten: Ab dieser Grenze wird der volle Zuschlag berechnet, zwischen 33 und 35 Jahren erfolgt eine anteilige Berechnung.

Zusammenveranlagung bei Paaren: Die Einkommensfreibeträge für die Grundrente unterscheiden sich zwischen Alleinstehenden und Paaren.

🏛️ Zuständige Behörden

Deutsche Rentenversicherung
Rentenauskünfte, Anträge
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§35 SGB VI – Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung – Offizielle Infos

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Häufige Fragen

Was ist die Grundrente?

Zuschlag fuer langjahrig Versicherte mit geringem Verdienst. Mind. 33 Beitragsjahre noetig. Vollen Zuschlag ab 35 Jahren. Kein Antrag noetig - automatisch.

Wie hoch ist die Grundrente?

Abhaengig von Beitragsjahren und eigenen Entgeltpunkten. Durchschnittlich ca. 75 EUR/Mon. Maximal ca. 418 EUR/Mon. bei 35 Jahren und sehr geringen EP.

Wer bekommt Grundrente?

Mind. 33 Beitragsjahre (inkl. Kindererziehung, Pflege). Durchschnittlich unter 80% des Durchschnittsverdienstes. Einkommenspruefung (Freibetrag).

Gibt es Einkommensgrenzen?

Freibetrag: 1.250 EUR/Mon. (alleinstehend), 1.950 EUR (Paare). Darueber: 60% angerechnet. Dargestellt als Einkommenspruefung automatisch durch DRV und Finanzamt.

Muss ich die Grundrente extra beantragen?

Nein, die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch bei jeder Rentenberechnung, ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.