Grundrente-Rechner 2026
Grundrentenzuschlag berechnen
Foto: Matt Bennett auf Unsplash
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur regulären gesetzlichen Rente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen (mindestens 33 Beitragsjahre) — eine Anerkennung für Lebensleistung trotz niedriger Erwerbseinkommen, etwa bei Teilzeitarbeit während der Kindererziehung.
Die Grundrente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft, ohne dass ein separater Antrag gestellt werden muss — anders als viele andere Sozialleistungen.
📊 Rechenbeispiel: 40 Jahre, 0,6 EP/Jahr, alleinstehend
Wer profitiert von der Grundrente?
Versicherte mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten (Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten) und einem Rentenanspruch, der durch niedrige Entgeltpunkte (zwischen 30% und 80% des Durchschnitts) gekennzeichnet ist, erhalten automatisch einen Zuschlag.
Einkommensprüfung
Der Zuschlag wird nur bei Einkommen unterhalb bestimmter Freibeträge in voller Höhe gezahlt — bei höherem Einkommen (z.B. aus Betriebsrenten oder Vermietung) wird er anteilig gekürzt oder entfällt ganz.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Ab 35 Jahren volle Grundrentenzeiten: Ab dieser Grenze wird der volle Zuschlag berechnet, zwischen 33 und 35 Jahren erfolgt eine anteilige Berechnung.
Zusammenveranlagung bei Paaren: Die Einkommensfreibeträge für die Grundrente unterscheiden sich zwischen Alleinstehenden und Paaren.
🏛️ Zuständige Behörden
§35 SGB VI – Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung – Offizielle Infos
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Häufige Fragen
Was ist die Grundrente?
Zuschlag fuer langjahrig Versicherte mit geringem Verdienst. Mind. 33 Beitragsjahre noetig. Vollen Zuschlag ab 35 Jahren. Kein Antrag noetig - automatisch.
Wie hoch ist die Grundrente?
Abhaengig von Beitragsjahren und eigenen Entgeltpunkten. Durchschnittlich ca. 75 EUR/Mon. Maximal ca. 418 EUR/Mon. bei 35 Jahren und sehr geringen EP.
Wer bekommt Grundrente?
Mind. 33 Beitragsjahre (inkl. Kindererziehung, Pflege). Durchschnittlich unter 80% des Durchschnittsverdienstes. Einkommenspruefung (Freibetrag).
Gibt es Einkommensgrenzen?
Freibetrag: 1.250 EUR/Mon. (alleinstehend), 1.950 EUR (Paare). Darueber: 60% angerechnet. Dargestellt als Einkommenspruefung automatisch durch DRV und Finanzamt.
Muss ich die Grundrente extra beantragen?
Nein, die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch bei jeder Rentenberechnung, ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.