Aktivrente-Rechner 2026
Rente + Nebenjob berechnen
Foto: Matt Bennett auf Unsplash
Die Aktivrente ermöglicht Rentnern nach Erreichen der Regelaltersgrenze, die weiterarbeiten möchten, einen steuerfreien monatlichen Zuverdienst bis zu einer bestimmten Grenze — dies soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, über den regulären Renteneintritt hinaus erwerbstätig zu bleiben.
Diese Regelung ergänzt die bereits bestehende Möglichkeit des unbegrenzten Hinzuverdiensts nach der Regelaltersgrenze um einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil für das zusätzlich erzielte Erwerbseinkommen.
| Rente brutto / Jahr | — |
| Besteuerungsanteil Rente | — |
| Hinzuverdienst / Jahr | — |
| Hinzuverdienstgrenze | — |
| Zu versteuerndes Einkommen | — |
| Einkommensteuer gesamt | — |
| Rente netto / Mon. | — |
| Hinzuverdienst netto / Mon. | — |
📊 Rechenbeispiel: 1.600 € Rente · 1.500 € Hinzuverdienst · Rentenbeginn 2020
Warum diese Regelung eingeführt wurde
Angesichts des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung soll die steuerliche Begünstigung des Zuverdiensts im Rentenalter einen Anreiz schaffen, dass erfahrene Arbeitskräfte auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze länger im Erwerbsleben bleiben.
Kombination mit regulärer Rente
Die Aktivrente-Regelung ergänzt die bestehende Rente — der steuerfreie Zuverdienst kommt zusätzlich zur unveränderten Altersrente hinzu, ohne diese zu mindern, da nach der Regelaltersgrenze ohnehin ein unbegrenzter Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung möglich ist.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Sozialversicherungspflicht: Auch bei steuerfreiem Zuverdienst können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge anfallen, abhängig von der genauen Ausgestaltung der Beschäftigung.
Kombination mit Minijob-Regelungen: Je nach Höhe des Zuverdiensts können unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen parallel relevant sein.
🏛️ Zuständige Behörden
Aktuelle steuerliche Gesetzgebung
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Häufige Fragen
Kann ich als Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre): Ja — unbegrenzt. Vor der Regelaltersgrenze: Hinzuverdienstgrenze 6.300 €/Jahr für Vollrente. Bei Überschreitung: Rente wird anteilig gekürzt. Seit 2023 ist die Regelung für Bezieher nach Regelaltersgrenze vollständig aufgehoben.
Wie wird der Hinzuverdienst besteuert?
Rente + Gehalt werden zusammen veranlagt. Rentenbesteuerungsanteil + Arbeitslohn = zu versteuerndes Einkommen. Darauf normale Einkommensteuer. Der progressive Steuertarif bedeutet: Der Hinzuverdienst wird mit dem Grenzsteuersatz auf das Gesamteinkommen besteuert — oft höher als wenn man nur Rente hätte.
Zahle ich auf den Hinzuverdienst Sozialversicherung?
Krankenversicherung: Ja (ca. 14,6% + Zusatzbeitrag + PV). Rentenversicherung: Freiwillig (kann darauf verzichten bei Regelaltersgrenze). Arbeitslosenversicherung: Keine. Pflegeversicherung: Ja. Praktisch: Ca. 17% SV-Abgaben auf den Hinzuverdienst (ohne AV und oft ohne RV).
Lohnt sich arbeiten als Rentner finanziell?
Finanziell: Ja — netto bleibt mehr übrig als nur mit Rente. Auch wenn der Steuersatz steigt, ist ein Hinzuverdienst von 1.500 €/Monat brutto immer noch deutlich mehr netto als 0 €. Psychologisch: Viele Rentner empfinden Arbeit als sinnstiftend. Gesundheitlich: Aktiv bleiben hat positive Effekte.
Gilt die Aktivrente automatisch für alle Rentner?
Nein, die steuerliche Begünstigung des Zuverdiensts gilt spezifisch für Personen, die die reguläre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und zusätzlich erwerbstätig sind. Da es sich um eine relativ neue Regelung handelt, sollten die genauen aktuellen Voraussetzungen und Freibetragshöhen beim Finanzamt oder über aktuelle amtliche Informationsquellen geprüft werden.