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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Riester-Rente Rechner 2026

Zulage & Steuerersparnis

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 €/Jahr und einer Kinderzulage von 300 € pro Kind (185 € für Kinder vor 2008). Zusätzlich ist der Eigenbeitrag bis zu 2.100 €/Jahr als Sonderausgabe absetzbar.

Damit die volle Zulage fließt, muss ein Mindestbeitrag geleistet werden: 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 € abzüglich der Zulagen. Wer zu wenig einzahlt, bekommt die Zulage anteilig gekürzt. Geringverdiener mit Kindern profitieren besonders stark — die Zulagen können den größten Teil des Eigenbeitrags ausmachen.

Steuerlich bietet Riester eine Günstigerprüfung: Das Finanzamt vergleicht Zulagen vs. Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug und wählt das Bessere. Bei höherem Einkommen (über ca. 40.000 €) übersteigt die Steuerersparnis oft die Zulagen — bei niedrigem Einkommen sind die Zulagen wertvoller.

📋 Rechtliche Grundlage: §§10a, 79–99 EStG (Riester-Rente). Grundzulage: §84 EStG: 175 €. Kinderzulage: §85 EStG: 300 € (ab 2008), 185 € (vor 2008). Mindesteigenbeitrag: §86 EStG: 4% des SV-Einkommens − Zulagen, min. 60 €, max. 2.100 €. Sonderausgabenabzug: §10a EStG: max. 2.100 €.
€/Jahr
Staatliche Zulagen
Mindest-Eigenbeitrag
Steuerersparnis (Sonderausgaben)
Gesamtförderquote
Jahreseinkommen (SV-pflichtig)
Grundzulage175 €/Jahr
Kinderzulage
Zulagen gesamt
Eigenbeitrag (4% Eink. − Zulagen)
Gesamtbeitrag (Eigen + Zulagen)
Max. Sonderausgabenabzug2.100 €/Jahr
Steuerersparnis (Günstigerprüfung)
Mindestbeitrag: 60 €/Jahr (unabhängig vom Einkommen). Für volle Zulage: 4% des Vorjahreseinkommens − Zulagen = Eigenbeitrag. Wer weniger einzahlt: Zulagen werden anteilig gekürzt. Riester lohnt sich besonders für: Geringverdiener mit Kindern, Beamte (Beamten-Riester), Eltern in Elternzeit.

📊 Rechenbeispiel: 40.000 € Einkommen · 2 Kinder (ab 2008) · 25% Steuersatz

Grundzulage
175 €
2 Kinderzulagen
2 × 300 = 600 €
Zulagen gesamt
775 €
Eigenbeitrag (4% − Zulagen)
825 €
Gesamtbeitrag
1.600 €
Steuerersparnis
525 € (Sonderausgaben)

Gesamtförderung: 775 € Zulagen + 525 € Steuer = 1.300 € auf 825 € Eigenbeitrag = 157% Förderquote!

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Häufige Fragen

Wer kann einen Riester-Vertrag abschließen?

Zulageberechtigt sind: Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Personen mit Bezug von ALG I/II, Personen in Elternzeit, mittelbar förderberechtigte Ehepartner (wenn der andere zulageberechtigt ist). Nicht berechtigt: Selbstständige ohne RV-Pflicht, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ohne SV.

Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?

4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, minus Zulagen, mindestens 60 €/Jahr. Bei 40.000 € Einkommen und 775 € Zulagen: 40.000 × 4% − 775 = 1.600 − 775 = 825 € Eigenbeitrag. Wer weniger zahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt.

Lohnt sich Riester noch?

Riester lohnt sich am meisten für: Geringverdiener mit vielen Kindern (Zulageneffekt überwiegt), Beamte (günstige Tarife, volle Förderung), Ehepartner mit 0 € Einkommen (175 € Grundzulage für 60 € Eigenbeitrag). Bei Gutverdienern ohne Kinder ist oft der Sonderausgabenabzug interessant. Bei mittleren Einkommen ohne Kinder: oft ETF-Sparplan effizienter.

Was passiert mit dem Riester-Vertrag im Rentenalter?

Die Auszahlung ist steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Bei Rentnern mit niedrigem Einkommen oft günstiger Steuersatz. Mindest-Verrentungsanteil: 70% müssen als lebenslange Rente ausgezahlt werden, 30% als Einmalbetrag möglich. Bei Tod: Angesparte Beträge gehen bei Tod vor Rentenbeginn an Erben (minus Zulagen, die zurückgezahlt werden).