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📅 Aktualisiert: August 2026

Riester-Rente Rechner 2026

Zulage & Steuerersparnis

Paar informiert sich über Riester-Rente

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen (Grundzulage 175 € jährlich, Kinderzulage 185-300 € je nach Geburtsjahr des Kindes) sowie optionaler Sonderausgabenabzug bei der Steuer. Voraussetzung für die volle Förderung ist ein Mindesteigenbeitrag von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens.

In den letzten Jahren wurde die Riester-Rente wegen hoher Kosten und komplizierter Ausgestaltung zunehmend kritisiert — wer bereits einen Vertrag besitzt, sollte die individuelle Wirtschaftlichkeit regelmäßig prüfen.

📋 Rechtliche Grundlage: §10a, §79-99 EStG (Riester-Förderung). Grundzulage: 175 €/Jahr. Kinderzulage: 185 € (vor 2008 geboren) bzw. 300 € (ab 2008). Mindesteigenbeitrag: 4% des Vorjahresbruttos.
€/Jahr
Staatliche Zulagen
Mindest-Eigenbeitrag
Steuerersparnis (Sonderausgaben)
Gesamtförderquote
Jahreseinkommen (SV-pflichtig)
Grundzulage175 €/Jahr
Kinderzulage
Zulagen gesamt
Eigenbeitrag (4% Eink. − Zulagen)
Gesamtbeitrag (Eigen + Zulagen)
Max. Sonderausgabenabzug2.100 €/Jahr
Steuerersparnis (Günstigerprüfung)
Mindestbeitrag: 60 €/Jahr (unabhängig vom Einkommen). Für volle Zulage: 4% des Vorjahreseinkommens − Zulagen = Eigenbeitrag. Wer weniger einzahlt: Zulagen werden anteilig gekürzt. Riester lohnt sich besonders für: Geringverdiener mit Kindern, Beamte (Beamten-Riester), Eltern in Elternzeit.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §10a, §79-99 EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Grundzulage, Kinderzulage, Mindesteigenbeitrag-Berechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Vertragskosten verschiedener Anbieter, Steuerliche Günstigerprüfung im Detail, Rückzahlungspflicht bei vorzeitiger Kündigung

📊 Rechenbeispiel: 40.000 € Einkommen · 2 Kinder (ab 2008) · 25% Steuersatz

Grundzulage
175 €
2 Kinderzulagen
2 × 300 = 600 €
Zulagen gesamt
775 €
Eigenbeitrag (4% − Zulagen)
825 €
Gesamtbeitrag
1.600 €
Steuerersparnis
525 € (Sonderausgaben)

Gesamtförderung: 775 € Zulagen + 525 € Steuer = 1.300 € auf 825 € Eigenbeitrag = 157% Förderquote!

Wie die Förderung berechnet wird

Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Eigenbeitrag (inkl. Zulagen) mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens betragen, maximal 2.100 € jährlich förderfähig. Bei geringerem Eigenbeitrag wird die Zulage anteilig gekürzt.

Rechenbeispiel

Bruttoeinkommen 40.000 €, 2 Kinder (nach 2008 geboren): Mindesteigenbeitrag = 4% × 40.000 € = 1.600 €. Davon werden 175 € (Grundzulage) + 600 € (2× 300 € Kinderzulage) = 775 € vom Staat übernommen, der Rest (825 €) muss selbst eingezahlt werden.

⚠️ Häufige Fehler

1. Mindesteigenbeitrag nicht voll ausschöpfen: Wer weniger als den notwendigen Eigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulagen nur anteilig gekürzt.
2. Kinderzulage-Höhe nach Geburtsjahr verwechseln: Für vor 2008 geborene Kinder gilt eine niedrigere Zulage als für später geborene.
3. Hohe Vertragskosten ignorieren: Manche Riester-Verträge haben Abschluss- und Verwaltungskosten, die die staatliche Förderung teilweise aufzehren können.
4. Vorzeitige Kündigung ohne Rückzahlungsfolgen einplanen: Bei Kündigung drohen Rückforderungen der erhaltenen Förderung.
5. Zulagenantrag vergessen zu stellen: Die Zulagen müssen aktiv beantragt werden, meist über einen Dauerzulagenantrag beim Anbieter.

🔍 Sonderfälle

Geringverdiener: Auch bei niedrigem Einkommen kann sich Riester lohnen, da die Zulagen im Verhältnis zum notwendigen Eigenbeitrag hier besonders attraktiv sind.

Vorzeitige Kündigung: Bei Kündigung vor Rentenbeginn müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.

🏛️ Zuständige Behörden

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Zulagenverwaltung
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§10a, §79-99 EStG

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Häufige Fragen

Wer kann einen Riester-Vertrag abschließen?

Zulageberechtigt sind: Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Personen mit Bezug von ALG I/II, Personen in Elternzeit, mittelbar förderberechtigte Ehepartner (wenn der andere zulageberechtigt ist). Nicht berechtigt: Selbstständige ohne RV-Pflicht, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ohne SV.

Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?

4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, minus Zulagen, mindestens 60 €/Jahr. Bei 40.000 € Einkommen und 775 € Zulagen: 40.000 × 4% − 775 = 1.600 − 775 = 825 € Eigenbeitrag. Wer weniger zahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt.

Lohnt sich Riester noch?

Riester lohnt sich am meisten für: Geringverdiener mit vielen Kindern (Zulageneffekt überwiegt), Beamte (günstige Tarife, volle Förderung), Ehepartner mit 0 € Einkommen (175 € Grundzulage für 60 € Eigenbeitrag). Bei Gutverdienern ohne Kinder ist oft der Sonderausgabenabzug interessant. Bei mittleren Einkommen ohne Kinder: oft ETF-Sparplan effizienter.

Was passiert mit dem Riester-Vertrag im Rentenalter?

Die Auszahlung ist steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Bei Rentnern mit niedrigem Einkommen oft günstiger Steuersatz. Mindest-Verrentungsanteil: 70% müssen als lebenslange Rente ausgezahlt werden, 30% als Einmalbetrag möglich. Bei Tod: Angesparte Beträge gehen bei Tod vor Rentenbeginn an Erben (minus Zulagen, die zurückgezahlt werden).

Lohnt sich die Riester-Rente noch?

Dies hängt stark von der individuellen Situation ab — bei Geringverdienern mit mehreren Kindern kann die staatliche Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag sehr attraktiv sein. Bei Besserverdienern mit hohen Vertragskosten wird die Riester-Rente hingegen zunehmend kritisch gesehen, da alternative Anlageformen wie ETF-Sparpläne oft eine höhere Nettorendite erzielen können.