Riester-Rente Rechner 2026
Zulage & Steuerersparnis
Foto: Matt Bennett auf Unsplash
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen (Grundzulage 175 € jährlich, Kinderzulage 185-300 € je nach Geburtsjahr des Kindes) sowie optionaler Sonderausgabenabzug bei der Steuer. Voraussetzung für die volle Förderung ist ein Mindesteigenbeitrag von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens.
In den letzten Jahren wurde die Riester-Rente wegen hoher Kosten und komplizierter Ausgestaltung zunehmend kritisiert — wer bereits einen Vertrag besitzt, sollte die individuelle Wirtschaftlichkeit regelmäßig prüfen.
| Jahreseinkommen (SV-pflichtig) | — |
| Grundzulage | 175 €/Jahr |
| Kinderzulage | — |
| Zulagen gesamt | — |
| Eigenbeitrag (4% Eink. − Zulagen) | — |
| Gesamtbeitrag (Eigen + Zulagen) | — |
| Max. Sonderausgabenabzug | 2.100 €/Jahr |
| Steuerersparnis (Günstigerprüfung) | — |
📊 Rechenbeispiel: 40.000 € Einkommen · 2 Kinder (ab 2008) · 25% Steuersatz
Gesamtförderung: 775 € Zulagen + 525 € Steuer = 1.300 € auf 825 € Eigenbeitrag = 157% Förderquote!
Wie die Förderung berechnet wird
Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Eigenbeitrag (inkl. Zulagen) mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens betragen, maximal 2.100 € jährlich förderfähig. Bei geringerem Eigenbeitrag wird die Zulage anteilig gekürzt.
Rechenbeispiel
Bruttoeinkommen 40.000 €, 2 Kinder (nach 2008 geboren): Mindesteigenbeitrag = 4% × 40.000 € = 1.600 €. Davon werden 175 € (Grundzulage) + 600 € (2× 300 € Kinderzulage) = 775 € vom Staat übernommen, der Rest (825 €) muss selbst eingezahlt werden.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Geringverdiener: Auch bei niedrigem Einkommen kann sich Riester lohnen, da die Zulagen im Verhältnis zum notwendigen Eigenbeitrag hier besonders attraktiv sind.
Vorzeitige Kündigung: Bei Kündigung vor Rentenbeginn müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.
🏛️ Zuständige Behörden
§10a, §79-99 EStG
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Häufige Fragen
Wer kann einen Riester-Vertrag abschließen?
Zulageberechtigt sind: Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Personen mit Bezug von ALG I/II, Personen in Elternzeit, mittelbar förderberechtigte Ehepartner (wenn der andere zulageberechtigt ist). Nicht berechtigt: Selbstständige ohne RV-Pflicht, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ohne SV.
Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?
4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, minus Zulagen, mindestens 60 €/Jahr. Bei 40.000 € Einkommen und 775 € Zulagen: 40.000 × 4% − 775 = 1.600 − 775 = 825 € Eigenbeitrag. Wer weniger zahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt.
Lohnt sich Riester noch?
Riester lohnt sich am meisten für: Geringverdiener mit vielen Kindern (Zulageneffekt überwiegt), Beamte (günstige Tarife, volle Förderung), Ehepartner mit 0 € Einkommen (175 € Grundzulage für 60 € Eigenbeitrag). Bei Gutverdienern ohne Kinder ist oft der Sonderausgabenabzug interessant. Bei mittleren Einkommen ohne Kinder: oft ETF-Sparplan effizienter.
Was passiert mit dem Riester-Vertrag im Rentenalter?
Die Auszahlung ist steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Bei Rentnern mit niedrigem Einkommen oft günstiger Steuersatz. Mindest-Verrentungsanteil: 70% müssen als lebenslange Rente ausgezahlt werden, 30% als Einmalbetrag möglich. Bei Tod: Angesparte Beträge gehen bei Tod vor Rentenbeginn an Erben (minus Zulagen, die zurückgezahlt werden).
Lohnt sich die Riester-Rente noch?
Dies hängt stark von der individuellen Situation ab — bei Geringverdienern mit mehreren Kindern kann die staatliche Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag sehr attraktiv sein. Bei Besserverdienern mit hohen Vertragskosten wird die Riester-Rente hingegen zunehmend kritisch gesehen, da alternative Anlageformen wie ETF-Sparpläne oft eine höhere Nettorendite erzielen können.