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📅 Aktualisiert: August 2026

Betriebliche Altersvorsorge Rechner 2026

bAV Vorteil

Arbeitnehmer informiert sich über betriebliche Altersvorsorge

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden Beiträge steuer- und sozialabgabenbegünstigt direkt aus dem Bruttogehalt umgewandelt (Entgeltumwandlung), bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dies senkt sowohl die aktuelle Steuerlast als auch das zu versteuernde Bruttogehalt.

Arbeitgeber sind seit einer gesetzlichen Reform verpflichtet, mindestens 15% der eingesparten Sozialabgaben als Zuschuss an die Beschäftigten weiterzugeben — ein häufig ungenutzter zusätzlicher finanzieller Vorteil.

📋 Rechtliche Grundlage: §1a BetrAVG (Entgeltumwandlung), §1 Abs. 1a BetrAVG (Arbeitgeberzuschuss, mind. 15%). Steuerfreiheit bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze RV.
€/Mon.

Max. steuer- und SV-frei: 322 €/Mon. (4% BBG). Max. nur steuerfrei: 644 €/Mon.

%
Nettobelastung / Mon.
Gesamtbeitrag (inkl. AG)
Steuer + SV Ersparnis
Hebelwirkung
Eigenbeitrag brutto
AG-Zuschuss (15% Pflicht)
Gesamtbeitrag in bAV
Steuerersparnis
SV-Ersparnis (ca. 20%)
Nettobelastung (effektiv)
Gesamtbeitrag ÷ Nettobelastung
KV im Rentenalter: bAV-Leistungen über 187,25 €/Monat unterliegen der vollen KV-Beitragspflicht (ca. 14,6% + Zusatz + PV). Das mindert die Nettoauszahlung im Alter. Dennoch ist die bAV für die meisten Arbeitnehmer attraktiv — besonders mit großzügigem AG-Zuschuss.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §1a, §1 Abs. 1a BetrAVG
Was der Rechner berücksichtigt: Steuer- und SV-Ersparnis durch Entgeltumwandlung, gesetzlicher Mindest-Arbeitgeberzuschuss (15%)
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Produktkosten der bAV-Durchführungswege, Auswirkung auf spätere gesetzliche Rentenhöhe (geringeres beitragspflichtiges Einkommen)

📊 Rechenbeispiel: 200 € Beitrag · 4.000 € Brutto · 15% AG-Zuschuss · STK I

Eigenbeitrag
200 €/Mon.
AG-Zuschuss (15%)
30 €/Mon.
Gesamtbeitrag
230 €/Mon.
Steuerersparnis (ca.)
ca. 70 €
SV-Ersparnis (ca.)
ca. 40 €
Nettobelastung
ca. 90 €/Mon.

Wie die Ersparnis entsteht

Der umgewandelte Betrag wird vor Berechnung von Lohnsteuer und Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen — dadurch sinkt sowohl die Steuerlast als auch die Sozialversicherungsbeiträge. Die tatsächliche Nettobelastung ist daher deutlich geringer als der eingezahlte Bruttobetrag.

Rechenbeispiel

100 € monatliche Entgeltumwandlung, Grenzsteuersatz 30%, SV-Ersparnis ca. 20%: Tatsächliche Nettobelastung nur ca. 50 €, zzgl. gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 € (15% von 100 €) — effektiv fließen 115 € in die Altersvorsorge bei nur 50 € Netto-Eigenbelastung.

⚠️ Häufige Fehler

1. Arbeitgeberzuschuss nicht einfordern: Der gesetzliche Mindestzuschuss von 15% wird von vielen Arbeitnehmern nicht aktiv nachgefragt oder genutzt.
2. Auswirkung auf die gesetzliche Rente ignorieren: Ein geringeres beitragspflichtiges Einkommen kann die spätere gesetzliche Rente leicht mindern.
3. Doppelverbeitragung im Alter unterschätzen: Die volle KV/PV-Beitragspflicht auf die bAV-Rente reduziert die tatsächliche Nettorendite spürbar.
4. Nur die Steuerersparnis, nicht die SV-Ersparnis berücksichtigen: Beide Effekte zusammen ergeben die tatsächliche Gesamtersparnis.
5. Durchführungsweg ohne Kostenvergleich wählen: Verschiedene bAV-Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse etc.) unterscheiden sich in Kosten und Konditionen.

🔍 Sonderfälle

Auswirkung auf gesetzliche Rente: Da das beitragspflichtige Bruttogehalt sinkt, kann die spätere gesetzliche Rente geringfügig niedriger ausfallen — dies sollte gegen die bAV-Vorteile abgewogen werden.

Doppelverbeitragung im Alter: Auf die spätere bAV-Rente fallen bei gesetzlich Krankenversicherten volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, was die Nettorendite mindert.

🏛️ Zuständige Behörden

📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

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Häufige Fragen

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Entgeltumwandlung: Teil des Bruttogehalts wird direkt in die bAV eingezahlt — steuer- und SV-frei bis 322 €/Monat. Das senkt das zu versteuernde Einkommen und die SV-Bemessungsgrundlage. Der AG spart auch SV-Beiträge und muss mindestens 15% weitergeben.

Wie hoch sind die steuerfreien bAV-Grenzen 2026?

Steuer- und SV-frei: 4% der BBG = 4% × 96.600 € = 3.864 €/Jahr = 322 €/Monat. Nur steuerfrei (aber SV-pflichtig): weitere 4% = bis zu 644 €/Monat Gesamtbeitrag. Insgesamt können bis zu 7.728 €/Jahr steuerfrei in die bAV eingezahlt werden.

Wann lohnt sich die bAV?

Immer wenn: AG-Zuschuss über 15% (je mehr desto besser). Hoher Grenzsteuersatz (mehr Steuerersparnis). Sichere Beschäftigung (kein häufiger AG-Wechsel). Nicht optimal bei: Häufigem AG-Wechsel (Portabilitätsprobleme), niedrigen Einkommen (wenig Steuerersparnis), wenn bessere Rendite bei privater Anlage möglich.

Was passiert mit der bAV bei Arbeitgeberwechsel?

Seit BetrAVG-Reform: Mitnahme (Portabilität) durch Übertragung auf den neuen AG-Vertrag oder Beitragsfreistellung. Bei gleichem Durchführungsweg: AG muss Übertragung ermöglichen. Alternativ: Privat fortführen (keine AG-Zuschüsse mehr, aber Steuervorteil bleibt). Kleinstbeträge: Bei unter 3.864 €/Jahr kann AG Auszahlung verlangen.

Muss mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV zahlen?

Ja, seit einer gesetzlichen Reform sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15% des umgewandelten Betrags als Zuschuss zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dieser Zuschuss wird von vielen Arbeitnehmern nicht aktiv eingefordert, obwohl er automatisch zusteht.