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📅 Aktualisiert: August 2026

Beamtenpension Rechner 2026

Ruhegehalt berechnen

Beamter plant die Pension

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Beamte erhalten im Ruhestand kein reguläres Renten-System, sondern eine Pension (Ruhegehalt), die sich nach den letzten Dienstbezügen und den geleisteten Dienstjahren richtet — der Höchstsatz von 71,75% des letzten Gehalts wird nach einer bestimmten Mindestdienstzeit erreicht.

Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Beamte während ihrer aktiven Dienstzeit keine eigenen Rentenbeiträge — die Pension wird direkt vom Dienstherrn aus dem laufenden Haushalt finanziert (Umlagesystem statt Kapitaldeckung).

📋 Rechtliche Grundlage: Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Höchstversorgungssatz: 71,75% des letzten Grundgehalts nach entsprechender Dienstzeit.
€/Mon.

Grundgehalt ohne Zulagen, Zuschläge etc.

Jahre

Min. 5 Jahre (Mindestruhegehalt), Max. für höchsten Satz: 40 Jahre

Monatliche Pension (brutto)
Ruhegehaltssatz
Pension / Jahr
Versorgungsabschlag
Letztes Grundgehalt
Ruhegehaltsfähige Dienstjahre
Ruhegehaltssatz (1,79375%/Jahr)
Max. Satz (nach 40 Jahren)71,75%
Pension brutto / Monat
Pension / Jahr
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Was der Rechner berücksichtigt: Grundprinzip der Versorgungssatz-Berechnung nach Dienstjahren
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakte Steigerungssätze pro Dienstjahr im Detail, individuelle Besoldungsgruppen-Unterschiede

📊 Rechenbeispiel: 4.500 € Grundgehalt · 35 Dienstjahre · Bundesbeamter

Grundgehalt
4.500 €/Mon.
Dienstjahre
35
Ruhegehaltssatz
35 × 1,79375% = 62,78%
Pension
4.500 × 62,78% = 2.825 €/Mon.
Pension / Jahr
33.900 €
Vergleich GRV
ca. 1.500–1.800 €/Mon.

Wie sich der Versorgungssatz aufbaut

Mit jedem Dienstjahr steigt der Versorgungssatz schrittweise an, bis der Höchstsatz von 71,75% erreicht wird — dies erfordert eine Mindestdienstzeit von etwa 40 Jahren. Bei kürzerer Dienstzeit fällt der Versorgungssatz und damit die Pension entsprechend niedriger aus.

Rechenbeispiel

Letztes Grundgehalt 5.000 €, Versorgungssatz 71,75% (volle Dienstzeit): Monatliche Pension = 5.000 € × 71,75% = 3.587,50 €.

⚠️ Häufige Fehler

1. Pension mit gesetzlicher Rente direkt vergleichen: Beide Systeme funktionieren grundlegend unterschiedlich und sind nicht direkt vergleichbar.
2. Mindestdienstzeit für den Höchstsatz unterschätzen: Der volle Versorgungssatz von 71,75% erfordert eine sehr lange Dienstzeit von etwa 40 Jahren.
3. Kombinierte Erwerbsbiografien (Beamter + Angestellter) falsch einschätzen: Bei gemischten Karrieren können sich Pension und gesetzliche Rente anteilig kombinieren.
4. Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand nicht bedenken: Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente können auch bei der Beamtenpension Abschläge bei früherem Ausscheiden anfallen.
5. Beihilfe im Ruhestand nicht mitplanen: Pensionierte Beamte haben weiterhin Anspruch auf Beihilfe, was bei der Krankenversicherungsplanung relevant ist.

🔍 Sonderfälle

Vorzeitiger Ruhestand: Bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) können Abschläge auf die Pension anfallen, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente.

Beamte auf Zeit / Quereinsteiger: Wer nicht die volle Dienstzeit als Beamter absolviert, erhält oft eine Kombination aus anteiliger Pension und gesetzlicher Rente für die außerhalb des Beamtenverhältnisses verbrachte Erwerbszeit.

🏛️ Zuständige Behörden

Landesamt für Besoldung und Versorgung
Pensionsberechnung und -festsetzung
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie wird die Beamtenpension berechnet?

Pension = Grundgehalt × Ruhegehaltssatz. Ruhegehaltssatz = Dienstjahre × 1,79375%, maximal 71,75% (nach 40 Jahren). Mindestruhegehalt: 35% des Grundgehalts (nach 5 Jahren). Beispiel: 4.500 € × 62,78% (35 Jahre) = 2.825 €/Mon. brutto.

Ist die Beamtenpension höher als die gesetzliche Rente?

Fast immer ja — ein Beamter mit 35 Dienstjahren erhält ca. 63% seines Grundgehalts als Pension. Ein vergleichbarer Angestellter mit 35 Beitragsjahren erhält ca. 35–40% seines letzten Gehalts als Rente. Die Pension ist also oft fast doppelt so hoch.

Was ist der Versorgungsabschlag bei Beamten?

Bei vorzeitigem Ruhestand (vor der Altersgrenze): 0,3% pro Monat Frühpensionierung, maximal 10,8%. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Volle Pension bei: Erreichen der Altersgrenze (je nach Bundesland und Geburtsjahrgang 65–67 Jahre) oder nach 40 Dienstjahren.

Müssen Beamte Krankenversicherung zahlen?

Beamte haben Beihilfe (50–80% der Krankheitskosten trägt der Dienstherr) und private Restkrankenversicherung für den nicht gedeckten Anteil. Im Ruhestand: Beihilfesatz steigt auf 70%. Kosten: Oft 150–300 €/Mon. für die private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe.

Zahlen Beamte während ihrer Dienstzeit Rentenbeiträge?

Nein, Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da ihre spätere Versorgung über ein eigenes System (Beamtenpension) direkt vom Dienstherrn finanziert wird. Bei Personen mit gemischter Erwerbsbiografie (z.B. erst angestellt, dann verbeamtet) kann sich die spätere Altersversorgung aus einer Kombination von anteiliger Pension und gesetzlicher Rente zusammensetzen.