Beamtenpension Rechner 2026
Ruhegehalt berechnen
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Beamte erhalten im Ruhestand kein reguläres Renten-System, sondern eine Pension (Ruhegehalt), die sich nach den letzten Dienstbezügen und den geleisteten Dienstjahren richtet — der Höchstsatz von 71,75% des letzten Gehalts wird nach einer bestimmten Mindestdienstzeit erreicht.
Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Beamte während ihrer aktiven Dienstzeit keine eigenen Rentenbeiträge — die Pension wird direkt vom Dienstherrn aus dem laufenden Haushalt finanziert (Umlagesystem statt Kapitaldeckung).
Grundgehalt ohne Zulagen, Zuschläge etc.
Min. 5 Jahre (Mindestruhegehalt), Max. für höchsten Satz: 40 Jahre
| Letztes Grundgehalt | — |
| Ruhegehaltsfähige Dienstjahre | — |
| Ruhegehaltssatz (1,79375%/Jahr) | — |
| Max. Satz (nach 40 Jahren) | 71,75% |
| Pension brutto / Monat | — |
| Pension / Jahr | — |
📊 Rechenbeispiel: 4.500 € Grundgehalt · 35 Dienstjahre · Bundesbeamter
Wie sich der Versorgungssatz aufbaut
Mit jedem Dienstjahr steigt der Versorgungssatz schrittweise an, bis der Höchstsatz von 71,75% erreicht wird — dies erfordert eine Mindestdienstzeit von etwa 40 Jahren. Bei kürzerer Dienstzeit fällt der Versorgungssatz und damit die Pension entsprechend niedriger aus.
Rechenbeispiel
Letztes Grundgehalt 5.000 €, Versorgungssatz 71,75% (volle Dienstzeit): Monatliche Pension = 5.000 € × 71,75% = 3.587,50 €.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Vorzeitiger Ruhestand: Bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) können Abschläge auf die Pension anfallen, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente.
Beamte auf Zeit / Quereinsteiger: Wer nicht die volle Dienstzeit als Beamter absolviert, erhält oft eine Kombination aus anteiliger Pension und gesetzlicher Rente für die außerhalb des Beamtenverhältnisses verbrachte Erwerbszeit.
🏛️ Zuständige Behörden
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
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Häufige Fragen
Wie wird die Beamtenpension berechnet?
Pension = Grundgehalt × Ruhegehaltssatz. Ruhegehaltssatz = Dienstjahre × 1,79375%, maximal 71,75% (nach 40 Jahren). Mindestruhegehalt: 35% des Grundgehalts (nach 5 Jahren). Beispiel: 4.500 € × 62,78% (35 Jahre) = 2.825 €/Mon. brutto.
Ist die Beamtenpension höher als die gesetzliche Rente?
Fast immer ja — ein Beamter mit 35 Dienstjahren erhält ca. 63% seines Grundgehalts als Pension. Ein vergleichbarer Angestellter mit 35 Beitragsjahren erhält ca. 35–40% seines letzten Gehalts als Rente. Die Pension ist also oft fast doppelt so hoch.
Was ist der Versorgungsabschlag bei Beamten?
Bei vorzeitigem Ruhestand (vor der Altersgrenze): 0,3% pro Monat Frühpensionierung, maximal 10,8%. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Volle Pension bei: Erreichen der Altersgrenze (je nach Bundesland und Geburtsjahrgang 65–67 Jahre) oder nach 40 Dienstjahren.
Müssen Beamte Krankenversicherung zahlen?
Beamte haben Beihilfe (50–80% der Krankheitskosten trägt der Dienstherr) und private Restkrankenversicherung für den nicht gedeckten Anteil. Im Ruhestand: Beihilfesatz steigt auf 70%. Kosten: Oft 150–300 €/Mon. für die private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe.
Zahlen Beamte während ihrer Dienstzeit Rentenbeiträge?
Nein, Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da ihre spätere Versorgung über ein eigenes System (Beamtenpension) direkt vom Dienstherrn finanziert wird. Bei Personen mit gemischter Erwerbsbiografie (z.B. erst angestellt, dann verbeamtet) kann sich die spätere Altersversorgung aus einer Kombination von anteiliger Pension und gesetzlicher Rente zusammensetzen.