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📅 Aktualisiert: August 2026

Renteneintrittsalter-Rechner 2026

Wann kann ich in Rente?

Älteres Paar plant den optimalen Renteneintritt

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Die Wahl des optimalen Renteneintrittsalters hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrer individuellen Regelaltersgrenze, möglichen Abschlägen bei vorzeitigem Ruhestand, sowie persönlichen Wünschen und gesundheitlichen Faktoren.

Dieser Rechner hilft, die verschiedenen Optionen — regulärer Renteneintritt, vorzeitiger Ruhestand mit Abschlägen, oder späterer Renteneintritt mit Zuschlägen — miteinander zu vergleichen.

📋 Rechtliche Grundlage: §35, §77, §236 SGB VI. Zuschlag bei späterem Renteneintritt: 0,5%/Monat über die Regelaltersgrenze hinaus.
Jahre
Regelrentenalter
Regeleintritt
Frueheintritt (m. Abschlag)
Abschlagsfrei ab (45 BJ)
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §35, §77, §236 SGB VI
Was der Rechner berücksichtigt: Vergleich früherer, regulärer und späterer Renteneintritt mit Ab-/Zuschlägen
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Gesundheitliche und persönliche Faktoren, die sich nicht rein finanziell abbilden lassen

📊 Rechenbeispiel: Geboren 15.6.1965, 38 Beitragsjahre

Regelrentenalter
67 Jahre
Regeleintritt
15.6.2032
Frueheintritt moeglich
ab 63 Jahre (2028)
Abschlagsfrei ab 63
braucht noch 7 BJ
Fehlende BJ bis 45
7 Jahre

Früher, regulär oder später?

Vorzeitiger Ruhestand bedeutet dauerhafte Abschläge, aber mehr freie Jahre. Späterer Renteneintritt bringt einen Zuschlag von 0,5% pro Monat sowie zusätzliche Rentenpunkte durch Weiterarbeit — kann die Rente über die Zeit erheblich erhöhen.

Finanzielle Gesamtbetrachtung

Bei der Entscheidung sollte nicht nur die monatliche Rentenhöhe, sondern auch die statistische Lebenserwartung und der gewünschte Lebensstil im Ruhestand berücksichtigt werden.

⚠️ Häufige Fehler

1. Nur die Abschläge, nicht die zusätzlichen freien Jahre bewerten: Ein rein finanzieller Vergleich übersieht oft den Wert zusätzlicher Lebensjahre in Gesundheit.
2. Zuschläge bei späterem Renteneintritt unterschätzen: 0,5% pro Monat plus zusätzliche Rentenpunkte durch Weiterarbeit können die Rente erheblich steigern.
3. Steuerliche Auswirkungen ignorieren: Der Renteneintrittszeitpunkt beeinflusst den steuerpflichtigen Anteil der Rente.
4. Keine Gesamtplanung mit Partner: Bei Ehepaaren sollte der Renteneintritt beider Partner gemeinsam geplant werden.
5. Rentenauskunft nicht als Planungsgrundlage nutzen: Die jährliche Renteninformation liefert wichtige Basisdaten für diese Entscheidung.

🔍 Sonderfälle

Gesundheitliche Gründe: Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Erwerbsminderungsrente eine Alternative zum regulären vorzeitigen Ruhestand sein.

Flexibler Übergang: Die Kombination aus Teilrente und Teilzeitarbeit ermöglicht einen gleitenden Übergang statt eines abrupten Rentenbeginns.

🏛️ Zuständige Behörden

Deutsche Rentenversicherung
Rentenauskünfte, Anträge
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§35 SGB VI – Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung – Offizielle Infos

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Häufige Fragen

Wann kann ich in Rente gehen?

Regelrentenalter: Je nach Jahrgang 65-67 Jahre. Rente mit 63: Bei 45 Beitragsjahren (abschlagsfrei). Vorzeitig ab 60: Schwerbehinderung. Frueherentritt: Ab 63 mit 35 BJ (aber mit Abschlaegen).

Wie viele Beitragsjahre brauche ich?

35 Jahre: Vorzeitige Rente moeglich (mit Abschlaegen). 45 Jahre: Rente mit 63 abschlagsfrei (besonders langjahrig Versicherte). Auch angerechnet: Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Ausbildung.

Was zaehlt als Beitragsjahr?

Pflichtbeitraege aus Arbeit. Freiwillige Beitraege. Kindererziehungszeiten. Pflegezeiten. ALG I (nicht ALG II/Buergergeld). Schul-/Studienzeit: Begrenzt anrechenbar.

Kann ich Beitragsjahre kaufen?

Ja: Freiwillige Beitraege bis zu 5 Jahre rueckwirkend. Besonders ab 50 sinnvoll. DRV beraet kostenlos. Ausgleichszahlung ab 50 moeglich um Abschlaege zu vermeiden.

Kann ich meinen Renteneintritt später noch ändern?

Ja, der Rentenantrag kann bis kurz vor dem gewünschten Termin zurückgezogen oder verschoben werden. Eine bereits laufende Rente lässt sich jedoch nicht mehr rückgängig machen.