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📅 Aktualisiert: August 2026

Rentenabschlag-Rechner 2026

Fruehverrentung Kosten

Berechnung des Rentenabschlags bei vorzeitigem Ruhestand

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht (frühestens ab 63 Jahren), muss dauerhafte Abschläge von 0,3% pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme in Kauf nehmen — bei 2 Jahren vorzeitigem Ruhestand also 7,2% dauerhafte Rentenminderung, lebenslang.

Diese Abschläge gelten nicht für die abschlagsfreie Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte. Dieser Rechner zeigt genau, wie stark sich ein vorzeitiger Ruhestand auf Ihre Rentenhöhe auswirkt.

📋 Rechtliche Grundlage: §77 SGB VI (Zugangsfaktor). Abschlag: 0,3%/Monat vorzeitiger Inanspruchnahme, maximal 14,4% bei 4 Jahren früherem Renteneintritt.
€/Mon.
Jahre
Rentenabschlag
Rente nach Abschlag
Verlust / Monat
Verlust / Jahr
Vollrente (ohne Abschlag)
Fruehzeitig um
Abschlag (0,3%/Monat)
Abschlagsbetrag
Rente nach Abschlag
Lebenslanger Verlust (20 J.)
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §77 SGB VI
Was der Rechner berücksichtigt: 0,3%-pro-Monat-Berechnung, maximale Vorverlegung um bis zu 4 Jahre
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Ausgleichszahlungen zur Abschlagsvermeidung, individuelle Ausnahmeregelungen (Schwerbehinderung)

📊 Rechenbeispiel: 1.400 EUR Rente · 3 Jahre frueher (64 statt 67)

Monate fruehzeitig
36 Monate
Abschlag
36 x 0,3% = 10,8%
Abschlagsbetrag
151,20 EUR/Mon.
Rente nach Abschlag
1.248,80 EUR/Mon.
Verlust / Jahr
1.814 EUR
Verlust 20 Jahre
36.288 EUR

Wie sich Abschläge summieren

1 Jahr vorzeitig = 3,6% Abschlag. 2 Jahre = 7,2%. 3 Jahre = 10,8%. 4 Jahre (maximal möglich) = 14,4%. Diese Abschläge gelten lebenslang und werden nicht mit steigendem Alter wieder ausgeglichen.

Rechenbeispiel

Rente von 1.500 € bei regulärem Renteneintritt, 2 Jahre vorzeitig: Abschlag 7,2% = 108 € weniger monatlich, also nur noch 1.392 € — über 20 Jahre Rentenbezug ergibt das einen Gesamtverlust von über 25.000 €.

⚠️ Häufige Fehler

1. Abschlag als einmalige Zahlung missverstehen: Der Abschlag mindert die monatliche Rente lebenslang, nicht nur einmalig.
2. Maximale Vorverlegung überschätzen: Vorzeitiger Ruhestand ist maximal 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich, nicht beliebig früher.
3. Ausgleichszahlungen nicht geprüft: Viele wissen nicht, dass sich Abschläge durch freiwillige Zahlungen reduzieren lassen.
4. Gesamtverlust über die Rentenlaufzeit unterschätzen: Ein scheinbar kleiner monatlicher Abschlag summiert sich über 20+ Jahre Rentenbezug erheblich.
5. Rente mit 63 mit abschlagsfreier Rente verwechseln: Nicht jeder vorzeitige Ruhestand ab 63 ist automatisch abschlagsfrei — nur bei 45 Beitragsjahren.

🔍 Sonderfälle

Ausgleichszahlungen: Wer die Abschläge vermeiden möchte, kann durch freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenversicherung die Minderung ganz oder teilweise ausgleichen.

Schwerbehinderte Menschen: Haben abweichende, günstigere Abschlagsregeln bei vorzeitigem Ruhestand.

🏛️ Zuständige Behörden

Deutsche Rentenversicherung
Rentenauskünfte, Anträge
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§35 SGB VI – Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung – Offizielle Infos

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rentenabschlag?

0,3% pro Monat vor dem Regelrentenalter. 1 Jahr fruehzeitig: 3,6%. 2 Jahre: 7,2%. 3 Jahre: 10,8%. 4 Jahre (Maximum): 14,4%. Abschlag ist dauerhaft und wird nicht zurueckgenommen.

Gibt es Rente ohne Abschlag vor 67?

Ja: Rente mit 63 bei 45 Beitragsjahren (besonders langjahrig Versicherte). Schwerbehindertenrente (GdB 50+): Fruehestens ab 60 ohne Abschlag (ab 2029: 62). Witwen/Witwer: Nach Todesfall.

Kann ich Rentenabschlag ausgleichen?

Ja: Freiwillige Ausgleichszahlung ab 50 Jahren moeglich. Sondereinzahlung zum Ausgleich des Abschlags. Vorteil: Steuerlich als Sonderausgaben absetzbar (bis 27.566 EUR/Jahr). DRV berechnet genauen Betrag.

Lohnt sich Fruehverrentung trotz Abschlag?

Haengt von Lebenserwartung ab. Break-Even bei ca. 12 bis 15 Jahren Rentenbezug. Beispiel: 3 Jahre frueher, 10,8% Abschlag: Break-Even nach ca. 14 Jahren. Wichtig: Gesundheit, Arbeitssituation, finanzielle Lage beruecksichtigen.

Kann ich Rentenabschläge nachträglich ausgleichen?

Ja, durch freiwillige Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung können Sie die Abschläge ganz oder teilweise kompensieren — am besten mehrere Jahre vor dem geplanten Renteneintritt planen.