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📅 Aktualisiert: August 2026

Notarkosten-Rechner 2026

Immobilienkauf Kosten

Vertragsunterlagen zur notariellen Beurkundung

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Notarkosten beim Immobilienkauf sind bundesweit gesetzlich einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt — anders als die Maklerprovision sind sie nicht verhandelbar. Sie betragen üblicherweise ca. 1,5% des Kaufpreises, inklusive Grundbucheintragung und Grundschuldbestellung bei Finanzierung.

Der Notar ist beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben (§311b BGB) — er beurkundet den Kaufvertrag und sorgt für die korrekte Eigentumsübertragung.

📋 Rechtliche Grundlage: GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz), §311b BGB (notarielle Beurkundungspflicht). Kosten: ca. 1,0-1,5% des Kaufpreises, gesetzlich festgelegt.
Notarkosten gesamt
Grundbuchkosten
Notar + Grundbuch gesamt
Anteil am Kaufpreis
Kaufpreis
Beurkundung Kaufvertrag
Auflassungsvormerkung
Grundschuldeintragung
Eigentumsumschreibung (GB)
Notar + Grundbuch gesamt
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: GNotKG, §311b BGB
Was der Rechner berücksichtigt: Kaufvertragsbeurkundung, Grundbucheintragung, Grundschuldbestellung bei Finanzierung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Zusätzliche Beurkundungen (z.B. Testament, Eheverträge), regionale Abweichungen bei komplexeren Fällen

📊 Rechenbeispiel: 350.000 € Kaufpreis · 280.000 € Grundschuld

Beurkundung KV
ca. 1.225 €
Auflassungsvorm.
ca. 306 €
Grundschuld
ca. 952 €
Eigentumsumschr.
ca. 612 €
Notar+GB gesamt
ca. 3.095 €
Anteil
ca. 0,88%

Was die Notarkosten umfassen

Beurkundung des Kaufvertrags (größter Posten), Eintragung der Auflassungsvormerkung, Grundbucheintragung des neuen Eigentümers, und bei Finanzierung die Bestellung der Grundschuld für die finanzierende Bank.

Rechenbeispiel

400.000 € Kaufpreis, mit Finanzierung: Notarkosten Kaufvertrag ca. 3.500 €, Grundbucheintragung ca. 1.400 €, Grundschuldbestellung ca. 1.100 € — Gesamt ca. 6.000 € (1,5%).

⚠️ Häufige Fehler

1. Notarkosten für verhandelbar halten: Anders als die Maklerprovision sind Notargebühren gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.
2. Grundschuldbestellung vergessen einzuplanen: Bei Finanzierung kommt dieser zusätzliche Kostenposten zu den reinen Kaufvertragskosten hinzu.
3. Notar mit Anwalt verwechseln: Der Notar ist neutral und vertritt nicht die Interessen einer Partei — bei Streitfragen kann zusätzlich anwaltlicher Rat sinnvoll sein.
4. Notartermin zu kurzfristig planen: Der Kaufvertrag muss dem Käufer mindestens 14 Tage vor Beurkundung vorliegen (Regelfall bei Verbraucherverträgen).
5. Kosten für Grundbuchauszug vergessen: Zusätzliche Auszüge oder Auskünfte können separate, kleinere Gebühren verursachen.

🔍 Sonderfälle

Ohne Finanzierung (Barkauf): Entfällt die Grundschuldbestellung, die Notarkosten sinken entsprechend auf ca. 1,0-1,2%.

Komplexere Verträge: Bei zusätzlichen Vereinbarungen (Wohnrecht, Nießbrauch) können die Notarkosten höher ausfallen.

🏛️ Zuständige Behörden

Notar
Beurkundung des Kaufvertrags
Grundbuchamt
Eintragung ins Grundbuch
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
GNotKG – Gerichts- und Notarkostengesetz

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?

Typisch: 1,5–2,0% des Kaufpreises gesamt (Notar + Grundbuch). Bei 350.000 €: ca. 5.000–7.000 €. Die größten Posten: Beurkundung Kaufvertrag, Grundschuldeintragung, Eigentumsumschreibung. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt — nicht verhandelbar.

Wer zahlt die Notarkosten?

Der Käufer trägt die Kosten für Kaufvertragsbeurkundung, Eigentumsumschreibung und Grundschuld. Der Verkäufer kann für die Löschung alter Belastungen zuständig sein. Üblicherweise zahlt der Käufer alle Kosten — außer bei anderer Vereinbarung.

Was kostet die Grundschuld beim Notar?

Grundschuld-Bestellung: Ca. 0,2–0,5% der Grundschuldhöhe (Notar + Grundbuch zusammen). Bei 280.000 € Grundschuld: ca. 1.200–1.500 €. Die Bank verlangt eine Grundschuld als Sicherheit — ohne sie kein Immobilienkredit.

Kann man Notarkosten von der Steuer absetzen?

Bei Eigennutzung: Nein, keine Absetzbarkeit. Bei vermieteter Immobilie: Ja — Notarkosten und Grundbuchgebühren sind als Anschaffungsnebenkosten absetzbar und werden über die Abschreibungsdauer (50 Jahre) verteilt abgesetzt. Kaufnebenkosten erhöhen also die Abschreibungsbasis.

Kann ich den Notar frei wählen?

Ja, in Deutschland kann der Käufer den Notar frei wählen — die Kosten sind gesetzlich einheitlich geregelt, sodass die Wahl des Notars keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren hat, wohl aber auf Termine und Servicequalität.