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📅 Aktualisiert: August 2026

Hausgeld-Rechner 2026

ETW Kosten berechnen

Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen

Foto: Jakub Żerdzicki auf Unsplash

Das Hausgeld ist die monatliche Zahlung, die Eigentümer einer Wohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten — es deckt umlagefähige Betriebskosten (wie bei Mietern) sowie zusätzlich die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten, die bei Mietwohnungen der Vermieter allein trägt.

Anders als bei Mietwohnungen ist ein Teil des Hausgelds (Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten) nicht auf Mieter umlagefähig, falls die Wohnung als Kapitalanlage vermietet wird.

📋 Rechtliche Grundlage: WEG-Gesetz (Wohnungseigentumsgesetz). Hausgeld = umlagefähige Betriebskosten + Instandhaltungsrücklage + Verwaltungskosten.
€/m²

Heizung, Wasser, Versicherung, Gartenpflege etc.

€/Mon.

Hausverwaltung: typisch 25–50 €/Einheit/Monat

€/m²

Empfehlung: 0,50–1,00 €/m² für Gebäude ab 10 Jahren

Hausgeld / Monat
Hausgeld / m² / Monat
Rücklage / Jahr
Hausgeld / Jahr
Betriebskosten
Verwaltungskosten
Instandhaltungsrücklage
Hausgeld / Monat
Hausgeld / Jahr
Bundesschnitt ca.3,50–5,00 €/m²/Mon.
Kaufentscheidung: Hausgeld vor dem Kauf einer ETW genau prüfen! Niedrige Hausgeld-Kosten können auf unzureichende Rücklage hinweisen → spätere Sonderumlagen. Einsicht in Jahresabrechnung und Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten 3 Jahre unbedingt verlangen.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: WEG-Gesetz, Betriebskostenverordnung
Was der Rechner berücksichtigt: Umlagefähige und nicht-umlagefähige Bestandteile des Hausgelds
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Beschlüsse der Eigentümerversammlung zu Sonderumlagen, konkrete Instandhaltungsrücklagenhöhe (variiert stark je nach Objekt)

📊 Rechenbeispiel: 75 m² ETW · 2,50 €/m² BK · 35 € Verwaltung · 0,70 €/m² Rücklage

Betriebskosten
187,50 €/Mon.
Verwaltung
35,00 €/Mon.
Rücklage
52,50 €/Mon.
Hausgeld gesamt
275 €/Mon.
Pro m²
3,67 €/m²/Mon.
Rücklage / Jahr
630 €

Umlagefähig vs. nicht umlagefähig

Umlagefähig auf Mieter (bei Vermietung): Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig: Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten der WEG, Kontoführungsgebühren — diese trägt der Eigentümer allein.

Rechenbeispiel

Wohnung mit 250 € Hausgeld/Monat: Davon umlagefähig ca. 150 € (Betriebskosten), nicht umlagefähig ca. 100 € (Instandhaltungsrücklage 60 €, Verwaltung 40 €) — bei Vermietung bleiben dem Eigentümer diese 100 € als zusätzliche, nicht erstattbare Kosten.

⚠️ Häufige Fehler

1. Hausgeld als vollständig umlagefähig annehmen: Nur ein Teil (Betriebskosten) kann bei Vermietung auf Mieter umgelegt werden.
2. Instandhaltungsrücklage bei der Rendite vergessen: Diese laufenden Kosten mindern die tatsächliche Mietrendite spürbar.
3. Zu niedrige Rücklage als positiv bewerten: Eine sehr niedrige Instandhaltungsrücklage kann auf zukünftige, hohe Sonderumlagen hindeuten.
4. Beschlüsse der Eigentümerversammlung ignorieren: Diese können das Hausgeld und die Rücklage über die Zeit erheblich verändern.
5. Hausgeld beim Immobilienkauf nicht erfragen: Vor dem Kauf sollte immer die aktuelle Hausgeldabrechnung und der Rücklagenstand geprüft werden.

🔍 Sonderfälle

Sonderumlagen: Bei größeren Sanierungsmaßnahmen kann die Eigentümerversammlung zusätzliche Einmalzahlungen (Sonderumlagen) beschließen, die über das reguläre Hausgeld hinausgehen.

Kapitalanlage-Kalkulation: Der nicht umlagefähige Anteil sollte bei der Mietrendite-Berechnung als Kostenfaktor berücksichtigt werden.

🏛️ Zuständige Behörden

WEG-Verwaltung
Hausgeldabrechnung und Rücklagenstand
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
WEG-Gesetz

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Monatliche Zahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Deckt: Betriebskosten (Heizung, Wasser, Versicherung, Hausreinigung), Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage. Wird jährlich abgerechnet — Nachzahlungen oder Guthaben möglich.

Was ist die Instandhaltungsrücklage?

Kapital das monatlich angesammelt wird für zukünftige Reparaturen und Sanierungen. Muss laut WEG von der WEG angesammelt werden. Empfehlung: 0,50–1,00 €/m²/Monat. Bei Gebäuden über 20 Jahre: 1,00–1,50 €/m²/Monat. Zu niedrige Rücklage führt zu Sonderumlagen wenn Dach, Fassade, Heizungsanlage erneuert werden müssen.

Kann Hausgeld von der Steuer abgesetzt werden?

Mieter: Ja — wenn die WEG-Kosten in der Betriebskostenabrechnung erscheinen und dem Mieter weitergegeben werden. Eigentümer zur Selbstnutzung: Nur Handwerkerkosten (§35a EStG) aus dem Hausgeld absetzbar. Vermieter: Hausgeld vollständig als Werbungskosten bei Vermietung absetzbar.

Was passiert wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird?

WEG kann klagen und vollstrecken. Säumige Eigentümer können mit einem Zwangsgeld belegt werden. Bei Wohnungsverkauf: Rückstände gehen auf Käufer über — deshalb vor dem Kauf unbedingt Rückstände klären! Insolvenz eines Eigentümers: WEG kann Zwangsversteigerung beantragen.

Kann ich die gesamte Hausgeld-Höhe auf Mieter umlegen?

Nein, nur der Anteil, der den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung entspricht (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.). Die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten trägt der Eigentümer bei Vermietung allein und kann sie nicht auf den Mieter umlegen.