Hausgeld-Rechner 2026
ETW Kosten berechnen
Foto: Jakub Żerdzicki auf Unsplash
Das Hausgeld ist die monatliche Zahlung, die Eigentümer einer Wohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten — es deckt umlagefähige Betriebskosten (wie bei Mietern) sowie zusätzlich die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten, die bei Mietwohnungen der Vermieter allein trägt.
Anders als bei Mietwohnungen ist ein Teil des Hausgelds (Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten) nicht auf Mieter umlagefähig, falls die Wohnung als Kapitalanlage vermietet wird.
Heizung, Wasser, Versicherung, Gartenpflege etc.
Hausverwaltung: typisch 25–50 €/Einheit/Monat
Empfehlung: 0,50–1,00 €/m² für Gebäude ab 10 Jahren
| Betriebskosten | — |
| Verwaltungskosten | — |
| Instandhaltungsrücklage | — |
| Hausgeld / Monat | — |
| Hausgeld / Jahr | — |
| Bundesschnitt ca. | 3,50–5,00 €/m²/Mon. |
📊 Rechenbeispiel: 75 m² ETW · 2,50 €/m² BK · 35 € Verwaltung · 0,70 €/m² Rücklage
Umlagefähig vs. nicht umlagefähig
Umlagefähig auf Mieter (bei Vermietung): Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig: Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten der WEG, Kontoführungsgebühren — diese trägt der Eigentümer allein.
Rechenbeispiel
Wohnung mit 250 € Hausgeld/Monat: Davon umlagefähig ca. 150 € (Betriebskosten), nicht umlagefähig ca. 100 € (Instandhaltungsrücklage 60 €, Verwaltung 40 €) — bei Vermietung bleiben dem Eigentümer diese 100 € als zusätzliche, nicht erstattbare Kosten.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Sonderumlagen: Bei größeren Sanierungsmaßnahmen kann die Eigentümerversammlung zusätzliche Einmalzahlungen (Sonderumlagen) beschließen, die über das reguläre Hausgeld hinausgehen.
Kapitalanlage-Kalkulation: Der nicht umlagefähige Anteil sollte bei der Mietrendite-Berechnung als Kostenfaktor berücksichtigt werden.
🏛️ Zuständige Behörden
WEG-Gesetz
🔗 Verwandte Rechner
Häufige Fragen
Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?
Monatliche Zahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Deckt: Betriebskosten (Heizung, Wasser, Versicherung, Hausreinigung), Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage. Wird jährlich abgerechnet — Nachzahlungen oder Guthaben möglich.
Was ist die Instandhaltungsrücklage?
Kapital das monatlich angesammelt wird für zukünftige Reparaturen und Sanierungen. Muss laut WEG von der WEG angesammelt werden. Empfehlung: 0,50–1,00 €/m²/Monat. Bei Gebäuden über 20 Jahre: 1,00–1,50 €/m²/Monat. Zu niedrige Rücklage führt zu Sonderumlagen wenn Dach, Fassade, Heizungsanlage erneuert werden müssen.
Kann Hausgeld von der Steuer abgesetzt werden?
Mieter: Ja — wenn die WEG-Kosten in der Betriebskostenabrechnung erscheinen und dem Mieter weitergegeben werden. Eigentümer zur Selbstnutzung: Nur Handwerkerkosten (§35a EStG) aus dem Hausgeld absetzbar. Vermieter: Hausgeld vollständig als Werbungskosten bei Vermietung absetzbar.
Was passiert wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird?
WEG kann klagen und vollstrecken. Säumige Eigentümer können mit einem Zwangsgeld belegt werden. Bei Wohnungsverkauf: Rückstände gehen auf Käufer über — deshalb vor dem Kauf unbedingt Rückstände klären! Insolvenz eines Eigentümers: WEG kann Zwangsversteigerung beantragen.
Kann ich die gesamte Hausgeld-Höhe auf Mieter umlegen?
Nein, nur der Anteil, der den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung entspricht (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.). Die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten trägt der Eigentümer bei Vermietung allein und kann sie nicht auf den Mieter umlegen.