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📅 Aktualisiert: August 2026

Mietminderung-Rechner 2026

Höhe berechnen

Berechnung der angemessenen Mietminderung

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Bei erheblichen Mängeln der Mietwohnung (Schimmel, Heizungsausfall, Lärmbelästigung) haben Mieter das Recht auf Mietminderung nach §536 BGB — die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. Gerichtsurteile bilden eine grobe Orientierung, eine exakte gesetzliche Tabelle existiert nicht.

Wichtig: Der Mangel sollte dem Vermieter zunächst schriftlich angezeigt und eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt werden, bevor eigenmächtig die Miete gemindert wird.

📋 Rechtliche Grundlage: §536 BGB (Mietminderung bei Mängeln). Keine feste gesetzliche Tabelle — Orientierung an vergleichbaren Gerichtsurteilen.
Minderungsbetrag
Geminderte Miete
Minderungsquote
Jahr Einsparung
Kaltmiete
Mangel
Minderungsquote
Minderungsbetrag
Geminderte Miete
Vorgehen: 1. Mangel schriftlich anzeigen. 2. Frist setzen. 3. Bei Nichtbehebung: Miete unter Vorbehalt mindern. 4. Immer Mieterverein oder Anwalt einschalten!
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §536 BGB, Rechtsprechungsübersichten zu Mietminderung
Was der Rechner berücksichtigt: Typische Minderungsquoten aus der Rechtsprechung für häufige Mängel
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Einzelfallbewertung durch Gerichte, regionale Unterschiede in der Rechtsprechung — jeder Fall wird im Streitfall individuell bewertet

📊 Rechenbeispiel: 900 € Miete · Heizungsausfall Winter (35%)

Minderungsbetrag
315 €/Monat
Zu zahlende Miete
585 €/Monat
Rechtsgrundlage
§536 BGB
Pflicht
Mangel vorher anzeigen!
Tipp
Mieterverein einschalten
Vorsicht
Mangel dokumentieren!

Typische Minderungsquoten (Orientierungswerte)

Kompletter Heizungsausfall im Winter: 20-100% je nach Dauer. Schimmelbefall: 10-25% je nach Ausmaß. Erheblicher Baulärm: 10-20%. Diese Werte stammen aus veröffentlichten Gerichtsurteilen und dienen nur als grobe Orientierung.

Korrektes Vorgehen bei Mängeln

1. Mangel schriftlich anzeigen und dokumentieren (Fotos). 2. Angemessene Frist zur Behebung setzen. 3. Erst danach Miete unter Vorbehalt mindern. 4. Bei Unsicherheit rechtliche Beratung einholen, da eine zu hohe Minderung selbst zu einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs führen kann.

⚠️ Häufige Fehler

1. Ohne vorherige Anzeige mindern: Der Vermieter muss zunächst die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung erhalten, bevor eine Minderung rechtssicher ist.
2. Zu hohe Minderung ansetzen: Eine unangemessen hohe eigenmächtige Minderung kann als Zahlungsverzug gewertet werden und zur Kündigung führen.
3. Minderung nicht dokumentieren: Fotos und schriftliche Mängelanzeigen sind im Streitfall wichtige Beweismittel.
4. Minderungstabellen als bindend ansehen: Es gibt keine gesetzlich verbindliche Tabelle — jeder Fall wird individuell bewertet.
5. Bei Unsicherheit nicht beraten lassen: Der örtliche Mieterverein bietet oft kostengünstige Erstberatung zur angemessenen Minderungshöhe.

🔍 Sonderfälle

Vorübergehende Mängel: Bei kurzfristigen, schnell behobenen Problemen ist eine Minderung oft nicht gerechtfertigt oder nur für die tatsächliche Dauer.

Selbstverschuldete Mängel: Hat der Mieter den Mangel selbst verursacht, entfällt das Minderungsrecht.

🏛️ Zuständige Behörden

Mieterverein
Beratung zur angemessenen Minderungshöhe
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§536 BGB – Mietminderung

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich die Miete mindern?

Orientierung an Urteilen: Schimmel 1 Zimmer: 10–20%. Heizung aus (Winter): 30–50%. Lärm (Tag): 5–20%. Lärm (Nacht): bis 25%. Feuchte Wände: 10–20%. Ausfall Fahrstuhl: 5–15%. Kaum nutzbare Wohnung: bis 100%.

Muss ich Mangel anzeigen?

Ja! Ohne Anzeige kein Minderungsrecht (§536c BGB). Schriftlich anzeigen (E-Mail ausreichend). Frist setzen (angemessen: 1–4 Wochen). Wenn nicht behoben: Minderung zulässig. Mangel fotodokumentieren!

Darf ich einfach weniger zahlen?

Technisch ja, aber: Mieter mindern oft unter Vorbehalt (zahlen zunächst weniger, führen Differenz als Kautionseinbehalt weiter). Besser: Miete voll zahlen, Rückforderung stellen. Minderung ohne Berechtigung kann Kündigung auslösen!

Was ist wenn Vermieter nichts tut?

Frist gesetzt, keine Behebung: Miete künnen geminert werden. Alternativ: Selbst beheben und Kosten vom Vermieter fordern (Vorschuss fordern). Bei hartnäckigem Vermieter: Kündigung wegen Mangels möglich. Mieterverein einschalten!

Kann ich die Miete sofort mindern, wenn ich einen Mangel entdecke?

Rechtlich beginnt die Minderung zwar theoretisch ab Kenntnis des Mangels, in der Praxis empfiehlt sich aber immer zunächst eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Vermieter. Eine vorschnelle, zu hohe eigenmächtige Minderung ohne vorherige Anzeige birgt das Risiko einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs.