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📅 Aktualisiert: August 2026

Hinterbliebenenrente-Rechner 2026

Witwenrente berechnen

Hinterbliebene informieren sich über Rentenansprüche

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Stirbt ein Ehepartner, kann der überlebende Partner unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente haben. Kinder verstorbener Versicherter haben zudem Anspruch auf Waisenrente bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 27. Geburtstag.

Die genaue Höhe hängt von Faktoren wie eigenem Einkommen, Dauer der Ehe und Alter ab. Eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

📋 Rechtliche Grundlage: §46, §48 SGB VI (Witwen-/Waisenrente). Große Witwenrente: 55% der Versichertenrente. Kleine Witwenrente: 25%, befristet auf 2 Jahre.
€/Mon.
€/Mon.

Einkommen über 1.038 € (Freibetrag) wird zu 40% angerechnet.

Witwenrente (brutto)
Anrechnung eigenes Einkommen
Ausgezahlte Witwenrente
Gesamteinkommen
Rente Verstorbener
Witwenrente-Satz
Witwenrente (brutto)
Eigenes Nettoeinkommen
Freibetrag 20261.038 €/Mon.
Anrechenbares Einkommen
Anrechnung (40%)
Ausgezahlte Witwenrente
Große vs. kleine Witwenrente: Große (55%) dauerhaft: Alter ≥ 47 Jahre, eigene minderjährige Kinder oder Erwerbsminderung. Kleine (25%) für 24 Monate: Alle anderen. Gleichgeschlechtliche Ehen: Gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspartner: Gleiche Regelungen seit 2018.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §46, §48 SGB VI
Was der Rechner berücksichtigt: Große und kleine Witwenrente, Waisenrente (Halb-/Vollwaise), Einkommensanrechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Ehedauer-Sonderregeln, Versorgungsausgleich bei vorheriger Scheidung

📊 Rechenbeispiel: 1.800 € Rente Verstorbener · große Witwenrente · 1.200 € eigenes Einkommen

Witwenrente (55%)
990 €
Freibetrag
1.038 €
Eigenes Einkommen
1.200 €
Über Freibetrag
162 €
Anrechnung (40%)
64,80 €
Ausgezahlte Witwenrente
925,20 €

Große vs. kleine Witwenrente

Die große Witwenrente (55% der Versichertenrente) erhalten Hinterbliebene über 47 Jahre, mit Kind, oder bei Erwerbsminderung. Die kleine Witwenrente (25%, befristet auf 2 Jahre) erhalten jüngere Hinterbliebene ohne diese Voraussetzungen.

Einkommensanrechnung

Eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags (2026: ca. 1.038 € für Witwen/Witwer ohne Kind) wird zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet — dies reduziert die tatsächlich ausgezahlte Rente.

⚠️ Häufige Fehler

1. Große und kleine Witwenrente verwechseln: Die Voraussetzungen und Höhen unterscheiden sich erheblich.
2. Einkommensanrechnung unterschätzen: Eigenes Einkommen kann die Hinterbliebenenrente spürbar reduzieren.
3. Waisenrente-Anspruch übersehen: Auch bei Ausbildung oder Studium besteht der Anspruch bis 27 Jahre fort.
4. Antragsfrist verpassen: Ein zu später Antrag kann zu Verlust rückwirkender Zahlungen führen.
5. Sterbevierteljahr nicht kennen: In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die volle Versichertenrente weitergezahlt, unabhängig von der Anspruchshöhe danach.

🔍 Sonderfälle

Waisenrente: Halbwaisen erhalten 10%, Vollwaisen 20% der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils.

Vorherige Scheidung: Bei geschiedenen und wiederverheirateten Personen können komplexere Ansprüche entstehen.

🏛️ Zuständige Behörden

Deutsche Rentenversicherung
Rentenauskünfte, Anträge
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§35 SGB VI – Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung – Offizielle Infos

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wann besteht Anspruch auf große Witwenrente?

Große Witwenrente (55%, dauerhaft): Hinterbliebener ist 47 Jahre oder älter ODER erzieht ein eigenes minderjähriges Kind ODER ist erwerbsgemindert. Kleine Witwenrente (25%, max. 24 Monate): Alle Hinterbliebenen die nicht die Voraussetzungen für die große erfüllen. Voraussetzung immer: Ehe mindestens 1 Jahr.

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag (ca. 1.038 €/Mon.) wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Beispiel: Eigenes Einkommen 2.000 €: 2.000 − 1.038 = 962 € über Freibetrag. Anrechnung: 962 × 40% = 384,80 €. Witwenrente 990 € − 384,80 € = 605,20 €.

Was zählt als anrechenbares Einkommen?

Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (Arbeit, Selbstständigkeit), eigene Renten (gesetzlich, betrieblich, privat), Einkünfte aus Kapital und Vermietung. Nicht angerechnet: Kindergeld, Pflegegeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen der Unfall- oder Kriegsopferversorgung.

Beeinflusst eine neue Ehe die Witwenrente?

Ja — bei Wiederheirat entfällt die Witwenrente. Es gibt jedoch eine Abfindung: 24 Monatsbeträge der bisherigen Witwenrente als Einmalzahlung. Nach Scheidung der neuen Ehe: Witwenrente lebt wieder auf (keine Abfindung zurückzahlen).

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Versicherten wird die volle Versichertenrente an die Hinterbliebenen weitergezahlt, unabhängig von der später geltenden Witwen-/Witwerrentenhöhe — dies soll die erste finanzielle Übergangsphase erleichtern.