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📅 Aktualisiert: August 2026

Witwenrente-Rechner 2026

Kleine & Grosse Witwenrente

Verwitwete Person informiert sich über Rentenansprüche

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Die Witwen-/Witwerrente ist Teil der Hinterbliebenenrente und sichert den überlebenden Ehepartner nach dem Tod des Versicherten ab. Sie beträgt 55% (große Witwenrente) oder 25% (kleine Witwenrente) der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte oder hätte erhalten können.

Voraussetzung für den Anspruch ist grundsätzlich, dass die Ehe mindestens 1 Jahr bestanden hat (Ausnahmen bei plötzlichem Tod z.B. durch Unfall).

📋 Rechtliche Grundlage: §46 SGB VI. Große Witwenrente: 55%, Voraussetzung über 47 Jahre/Kind/Erwerbsminderung. Kleine Witwenrente: 25%, befristet 2 Jahre.
€/Mon.
€/Mon.
Witwenrente (brutto)
Nach Einkommensanr.
Freibetrag 2026
1.038,05 €/Mon.
Anrechnung
Rente Verstorbener
Witwenrente (brutto)
Eigenes Einkommen
Freibetrag1.038,05 €/Mon.
Anzurechnend (40%)
Witwenrente nach Anr.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §46 SGB VI
Was der Rechner berücksichtigt: Große und kleine Witwenrente, Mindestehedauer, Einkommensanrechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Ausnahmeregelungen bei sehr kurzer Ehedauer (Unfalltod), Versorgungsausgleich bei vorheriger Scheidung

📊 Rechenbeispiel: 1.400 EUR Rente · Grosse Witwenrente · kein Einkommen

Grosse Witwenrente (55%)
770 EUR/Mon.
Eigenes Einkommen
0 EUR
Freibetrag
1.038 EUR
Anrechnung
0 EUR
Witwenrente
770 EUR/Mon.
Mit 1.500 EUR Einkommen
770 - 185 = 585 EUR

Voraussetzungen im Detail

Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben (sogenannte Mindestehedauer), um Rentenmissbrauch durch "Versorgungsehen" zu verhindern. Bei plötzlichem Tod (z.B. Unfall) kann diese Frist entfallen.

Rechenbeispiel

Verstorbener hatte 1.800 € Rentenanspruch, Witwe über 47 Jahre: Große Witwenrente = 55% × 1.800 € = 990 €, abzüglich Einkommensanrechnung bei eigenem Einkommen über dem Freibetrag.

⚠️ Häufige Fehler

1. Mindestehedauer nicht erfüllt: Ohne mindestens 1 Jahr Ehedauer besteht in der Regel kein Anspruch, außer bei Ausnahmefällen.
2. Einkommensanrechnung unterschätzen: Eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags mindert die Witwenrente um 40% des übersteigenden Betrags.
3. Wiederheirat-Konsequenzen übersehen: Bei neuer Heirat entfällt die Witwenrente automatisch.
4. Große und kleine Rente verwechseln: Die Höhe unterscheidet sich erheblich je nach Alter und persönlichen Voraussetzungen.
5. Antragsfrist verpassen: Ein früher Antrag sichert rückwirkende Zahlungen für die ersten Monate.

🔍 Sonderfälle

Wiederheirat: Bei erneuter Heirat entfällt die Witwenrente, es kann aber eine Rentenabfindung (24-fache Monatsrente) beantragt werden.

Geschiedene Ehepartner: Bei mehreren "Witwen" (geschiedener und aktueller Partner) wird die Rente unter Umständen aufgeteilt.

🏛️ Zuständige Behörden

Deutsche Rentenversicherung
Rentenauskünfte, Anträge
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§35 SGB VI – Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung – Offizielle Infos

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied kleine und grosse Witwenrente?

Kleine Witwenrente (25%): Alle Witwen/Witwer, aber nur max. 24 Monate. Grosse Witwenrente (55%): Dauerhaft, wenn Kinder zu erziehen oder Alter ab 47 Jahren (Uebergangsregelung: ab 45 Jahre bei Tod vor 2012).

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Freibetrag 2026: 1.038,05 EUR/Mon. Einkommen darueber: 40% wird auf Witwenrente angerechnet. Beispiel: Einkommen 1.500 EUR, Freibetrag 1.038 EUR, Differenz 462 EUR, Anrechnung 185 EUR (40%).

Was zaehlt als Einkommen bei der Witwenrente?

Eigene Rente, Erwerbseinkommen, Arbeitslosen- oder Krankengeld. Nicht angerechnet: Kapitaleinkuenfte, Erbschaften, Wohngeld. Witwen-Rente selbst zaehlt nicht als Einkommen.

Gibt es Witwenrente auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft?

Ja: Seit 2019 auch fuer gleichgeschlechtliche Ehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften: Werden Ehen gleichgestellt. Unverheiratete Paare: Kein Anspruch auf gesetzliche Witwenrente.

Was passiert mit der Witwenrente bei Wiederheirat?

Sie entfällt vollständig. Als Ausgleich kann eine einmalige Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen der zuletzt bezogenen monatlichen Witwenrente beantragt werden.