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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Pflegegeld-Rechner 2026

Pflegegrad 1

Das Pflegegeld unterstützt Menschen mit Pflegebedarf die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlich gepflegt werden. 2026 beträgt das Pflegegeld je nach Pflegegrad zwischen 332 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5) monatlich. Alternativ können Pflegesachleistungen (professionelle Pflegedienste) in Anspruch genommen werden — diese sind deutlich höher.

Das Pflegegeld ist eine Geldleistung die direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird — dieser gibt es üblicherweise als „Anerkennung" an die pflegenden Angehörigen weiter. Es ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet. Wer sowohl Pflegedienst als auch Angehörige einbindet, kann beide Leistungen anteilig kombinieren (Kombinationsleistung).

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld — nur einen Entlastungsbetrag von 125 €/Monat. Ab Pflegegrad 2 beginnt das Pflegegeld. Die Pflegekassen zahlen Pflegegeld nach Feststellung des Pflegegrads durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).

📋 Rechtliche Grundlage: §§37–45 SGB XI (Pflegegeld und Pflegesachleistungen). Pflegegeld 2026: §37 Abs.1 SGB XI. Sachleistungen: §36 SGB XI. Entlastungsbetrag: §45b SGB XI: 125 €/Mon. Kurzzeitpflege: §42 SGB XI. Verhinderungspflege: §39 SGB XI. Pflegehilfsmittel: §40 Abs.2 SGB XI: 40 €/Mon.
Pflegegeld / Monat
Pflegesachleistungen max.
Entlastungsbetrag
Gesamtleistung / Jahr
Pflegegrad
Pflegegeld (Angehörige)
Pflegesachleistungen (max.)
Entlastungsbetrag (alle Grade)125 €/Mon.
Kurzzeitpflege (jährlich)
Verhinderungspflege (jährlich)
Pflegehilfsmittel (monatlich)40 €/Mon. pauschal
Ab 2025 vereinfacht: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können zusammen aus einem gemeinsamen Budget (bis zu 3.539 €/Jahr ab PG3) genutzt werden. Das erhöht die Flexibilität erheblich.

📊 Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 · häusliche Pflege durch Angehörige

Pflegegrad
3
Pflegegeld
572 €/Mon.
Pflegesachleistungen max.
1.363 €/Mon.
Entlastungsbetrag
125 €/Mon.
Pflegehilfsmittel
40 €/Mon.
Gesamtleistung Geld
ca. 8.844 €/Jahr

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 je Pflegegrad?

PG 1: 0 € (nur 125 € Entlastungsbetrag) · PG 2: 332 € · PG 3: 572 € · PG 4: 764 € · PG 5: 990 € pro Monat. Diese Beträge wurden 2024 um 5% erhöht und sollen 2026 erneut angepasst werden (noch nicht final). Zusätzlich: 125 €/Monat Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld: Geld direkt an Pflegebedürftigen, der Angehörige selbst pflegt. Pflegesachleistungen: Professioneller Pflegedienst, der direkt von der Pflegekasse bezahlt wird — deutlich höhere Beträge. Kombinationsleistung: Anteilig beides möglich. Wenn 50% der Sachleistungen genutzt werden, bleiben 50% des Pflegegeldes erhalten.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Jeder Pflegebedürftige (ab PG 1) erhält 125 €/Monat Entlastungsbetrag für ambulante Unterstützungsleistungen (Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe, Alltagsbegleitung). Unverbrauchte Beträge können auf das Folgejahr übertragen werden (max. bis Ende Juni). Der Betrag ist nicht für alle Leistungen nutzbar — anerkannte Anbieter erforderlich.

Wie wird ein Pflegegrad festgestellt?

Antrag bei der Pflegekasse (Krankenkasse). Hausbesuch durch MDK (Medizinischer Dienst). Bewertung nach 6 Lebensbereichen: Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung, soziale Alltagsgestaltung. Ergebnis: Pflegegrad 1–5 nach Punktzahl.