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📅 Aktualisiert: August 2026

Krankenkassenbeitrag-Rechner 2026

GKV Kosten

Unterlagen zur Krankenkassenbeitragsberechnung

Foto: Tanaphong Toochinda auf Unsplash

Der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6%) plus dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse — beide Anteile werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig geteilt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Da sich der Zusatzbeitrag zwischen Krankenkassen unterscheidet, kann ein Kassenvergleich bei ansonsten vergleichbaren Leistungen zu spürbaren Einsparungen führen — ein Wechsel ist in der Regel unkompliziert möglich.

📋 Rechtliche Grundlage: §241 SGB V. Allgemeiner Beitragssatz: 14,6%. Zusatzbeitrag: kassenindividuell, Durchschnitt ca. 1,7-2,5%. Beide Anteile hälftig geteilt.
%

Ø 2026: ca. 2,0%. Günstige KK: 1,5%. Teure KK: 2,5%+

KV-Beitrag AN / Monat
AG-Anteil / Monat
Gesamtbeitrag / Monat
Ersparnis günstigste KK
Bruttogehalt
Beitragsbemessungsgrundlage
Allgemeiner Beitrag (14,6%)
Zusatzbeitrag
Gesamtbeitrag
AN-Anteil (50%)
AG-Anteil (50%)
KV-Beitrag AN / Jahr
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §241 SGB V, aktuelle Beitragssätze der Krankenkassen
Was der Rechner berücksichtigt: Allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag, hälftige Aufteilung Arbeitgeber/Arbeitnehmer
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle kassenspezifische Zusatzbeitragshöhen im Detail, Beitragsbemessungsgrenze bei sehr hohem Einkommen

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · Arbeitnehmer · 2,0% Zusatzbeitrag

Beitragsbemessungsgrundlage
3.500 € (unter BBG)
Gesamtbeitrag (16,6%)
581 €/Mon.
AN-Anteil (50%)
290,50 €
AG-Anteil
290,50 €
Günste KK (1,5%)
spart 8,75 €/Mon.
Jahresersparnis
105 €/Jahr

Wie sich der monatliche Beitrag zusammensetzt

Vom Bruttogehalt wird der Gesamtbeitragssatz (14,6% allgemeiner Satz plus individueller Zusatzbeitrag) berechnet und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig aufgeteilt — bis zur jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenze, oberhalb derer kein höherer absoluter Beitrag mehr anfällt.

Rechenbeispiel

3.500 € Bruttogehalt, Gesamtbeitragssatz 16,1% (14,6% + 1,5% Zusatzbeitrag): Gesamtbeitrag = 3.500 € × 16,1% = 563,50 €, davon 281,75 € Arbeitnehmeranteil.

⚠️ Häufige Fehler

1. Zusatzbeitrag als bundesweit einheitlich annehmen: Dieser variiert zwischen Krankenkassen und sollte bei der Kassenwahl verglichen werden.
2. Beitragsbemessungsgrenze bei hohem Einkommen nicht kennen: Oberhalb dieser Grenze steigt der absolute Beitrag trotz höherem Einkommen nicht weiter.
3. Kassenwechsel-Möglichkeit ungenutzt lassen: Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse bei vergleichbaren Leistungen kann spürbar sparen.
4. Arbeitgeberanteil bei der eigenen Belastung mitrechnen: Nur die Hälfte des Gesamtbeitrags wird tatsächlich vom Nettogehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
5. Freiwillig Versicherte mit Pflichtversicherten gleichsetzen: Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil tragen den vollen Beitragssatz allein.

🔍 Sonderfälle

Freiwillig gesetzlich Versicherte: Selbstständige oder Personen ohne Arbeitgeber tragen den vollen Beitragssatz allein, ohne hälftige Aufteilung.

Kassenwechsel: Ein Wechsel zu einer Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag ist meist unkompliziert und kann jährlich mehrere hundert Euro sparen.

🏛️ Zuständige Behörden

📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§241 SGB V

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der GKV-Beitrag 2026?

Allgemeiner Beitragssatz: 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,0%) = 16,6% gesamt. AN zahlt die Hälfte: 8,3%. Bei 3.500 € Brutto: 3.500 × 8,3% = 290,50 €/Mon. Maximum bei BBG: ca. 458 €/Mon. (AN-Anteil). Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Satz alleine.

Welche Krankenkasse ist die günstigste 2026?

Zusatzbeiträge schwanken je nach Kasse zwischen ca. 1,5% und 3,0%. Der Unterschied bei 3.500 € Brutto: 1,5% Zusatz → 267 €/Mon., 2,5% Zusatz → 302 €/Mon. = 35 € Unterschied/Monat = 420 €/Jahr. Vergleich lohnt sich — alle GKV-Leistungen sind identisch (Pflichtleistungen).

Wann wechsle ich die Krankenkasse?

Jederzeit mit 2 Monaten Kündigungsfrist möglich (bei mind. 12 Monaten Mitgliedschaft). Ausnahme: Beitragserhöhung → Sonderkündigungsrecht. Online-Vergleichsportale zeigen aktuelle Zusatzbeiträge. Tipp: Zusätzlich Zusatzleistungen vergleichen (Zahnersatz, Vorsorge, Ausland).

Kann ich in die PKV wechseln?

Wechsel in PKV möglich wenn: Jahresgehalt über Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 69.300 €). Selbstständige und Beamte: Immer PKV möglich. In der PKV: Beitrag nach Gesundheitszustand und Alter, nicht nach Einkommen. Für Gutverdiener ohne Familie oft günstiger. Rückkehr in GKV: Schwierig nach 55 Jahren.

Kann ich meine Krankenkasse einfach wechseln, um Geld zu sparen?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich unkompliziert möglich, meist mit einer Kündigungsfrist zum Monatsende nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft — bei Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht. Da sich der Zusatzbeitrag zwischen Kassen unterscheidet, kann ein Vergleich bei ansonsten gleichen Leistungen jährlich mehrere hundert Euro einsparen.