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📅 Aktualisiert: August 2026

Promille-Rechner 2026

Blutalkohol & Abbauzeit berechnen

Alkoholische Getränke zur Promilleberechnung

Foto: Vinicius "amnx" Amano auf Unsplash

Die Widmark-Formel schätzt die Blutalkoholkonzentration basierend auf konsumierter Alkoholmenge, Körpergewicht und Geschlecht — sie liefert jedoch nur eine grobe Annäherung, da individuelle Faktoren wie Stoffwechsel, Nahrungsaufnahme und Trinkgeschwindigkeit die tatsächlichen Werte erheblich beeinflussen können.

Wichtiger Sicherheitshinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er ersetzt keine tatsächliche Messung und sollte niemals als Grundlage für die Entscheidung genutzt werden, ob eine Teilnahme am Straßenverkehr sicher ist — im Zweifel gilt immer: nicht fahren.

📋 Rechtliche Grenzwerte: §24a StVG. Allgemeine Promillegrenze: 0,5‰. Für Fahranfänger (Probezeit) und unter 21 Jahren: 0,0‰. Ab 1,1‰: absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat).
×
kg
Std.
Blutalkohol (max.)
Promille
Blutalkohol (nach Trinkzeit)
Fahreignung
Nüchtern um ca.
Alkohol (Gramm)
Körpergewicht
Widmark-Faktor
BAK max. (Widmark)
Abbau während Trinkzeit
BAK aktuell
Restliche Abbauzeit
⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert nur Schätzwerte — der tatsächliche Blutalkohol kann erheblich abweichen. Mahlzeiten, Medikamente, Müdigkeit und individuelle Unterschiede beeinflussen den Alkoholabbau. Im Zweifelsfall: Nicht fahren!
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Widmark-Formel, §24a StVG
Was der Rechner berücksichtigt: Grundlegende Widmark-Berechnung mit Geschlechts- und Gewichtsfaktor
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Stoffwechselunterschiede, Nahrungsaufnahme, exakte Trinkgeschwindigkeit — die tatsächliche BAK kann erheblich von der Schätzung abweichen

📊 Rechenbeispiel: 2 Bier (0,5L · 5%) · 75 kg Mann · 2 Stunden

Alkohol gesamt
40 g
BAK max.
0,76 Promille
Abbau 2 Stunden
0,26 Promille
BAK aktuell
0,50 Promille
Fahreignung
⚠️ Grenzbereich (0,5‰)
Nüchtern in ca.
2,5 Stunden

Wichtig: Keine Formel kann den genauen Blutalkohol verlässlich bestimmen. Im Zweifel: Nicht fahren.

Warum die Schätzung ungenau sein kann

Die Widmark-Formel berücksichtigt nur Körpergewicht und Geschlecht, nicht aber individuelle Faktoren wie Körperfettanteil, Nahrungsaufnahme (verlangsamt die Alkoholaufnahme), Lebergesundheit, oder die genaue Trinkgeschwindigkeit — die tatsächliche Blutalkoholkonzentration kann daher spürbar von der berechneten Schätzung abweichen.

Rechtliche Grenzwerte in Deutschland

Für die meisten Autofahrer gilt eine Promillegrenze von 0,5‰, für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot (0,0‰). Ab 1,1‰ gilt man unabhängig von Ausfallerscheinungen als absolut fahruntüchtig, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

⚠️ Häufige Fehler

1. Berechneten Wert als exakt und verlässlich für Fahrentscheidungen nutzen: Die Schätzung kann erheblich von der tatsächlichen Blutalkoholkonzentration abweichen — im Zweifel niemals fahren.
2. Restalkohol am nächsten Morgen unterschätzen: Der Abbau dauert länger als viele annehmen, besonders nach hohem Konsum am Vorabend.
3. Nullpromillegrenze für Fahranfänger übersehen: Für diese Gruppe gilt ein absolutes Alkoholverbot, unabhängig von der allgemeinen 0,5‰-Grenze.
4. Nahrungsaufnahme-Effekt überschätzen: Essen verlangsamt zwar die Alkoholaufnahme, verhindert aber nicht den tatsächlichen Alkoholgehalt im Blut.
5. Kaffee oder kalte Dusche als 'nüchtern machend' ansehen: Diese Mythen haben keinen wissenschaftlich belegten Effekt auf den tatsächlichen Alkoholabbau.

🔍 Sonderfälle

Restalkohol am nächsten Morgen: Der Körper baut Alkohol nur langsam ab (ca. 0,1-0,2‰ pro Stunde) — auch am Morgen nach einem Abend mit hohem Konsum kann noch relevanter Restalkohol vorhanden sein.

Nullpromillegrenze für bestimmte Gruppen: Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren unterliegen einem absoluten Alkoholverbot am Steuer.

🏛️ Zuständige Behörden

📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§24a StVG – Alkohol im Straßenverkehr

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Häufige Fragen

Ab wann bin ich fahruntüchtig?

Relative Fahruntüchtigkeit: Ab 0,3 Promille bei Fahrfehlern oder Unfällen — strafbar nach §316 StGB. Ordnungswidrigkeit: 0,5–1,59 Promille — 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte. Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab 1,6 Promille — automatisch strafbar ohne Fahrfehler, MPU-Pflicht. Fahranfänger/unter 21: 0,0 Promille.

Wie schnell wird Alkohol abgebaut?

Ca. 0,1–0,15 Promille pro Stunde — der Abbau ist konstant und kann nicht beschleunigt werden. Kaffee, Wasser, Sport, Schlaf — nichts erhöht die Abbaurate. Nur Zeit hilft. Die Formel: Restpromille = aktueller BAK ÷ 0,15 = Stunden bis nüchtern.

Was ist die Widmark-Formel?

BAK = Alkohol (g) ÷ (Körpergewicht (kg) × Widmark-Faktor). Widmark-Faktor: Männer 0,7, Frauen 0,6 (Frauen haben weniger Körperwasser). Der Resorptionsdefizit (ca. 10–30% geht verloren) wird durch einen Abschlag berücksichtigt. Die Formel ist eine Schätzung — individuelle Abweichungen bis 30% möglich.

Darf ich als Radfahrer Alkohol trinken?

Für Radfahrer gilt: Relative Fahruntüchtigkeit ab ca. 0,3 Promille (mit Fahrfehler), absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille — dann auch ohne Fahrfehler strafbar. Konsequenzen: Führerschein für Auto kann entzogen werden, MPU möglich. Die 0,5 Promille-Grenze gilt nicht für Fahrräder — aber das bedeutet nicht, dass Alkohol auf dem Rad legal ist.

Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?

Im Durchschnitt baut der Körper etwa 0,1-0,2 Promille pro Stunde ab, wobei dieser Wert individuell variiert und durch Faktoren wie Lebergesundheit, Körpergewicht und Stoffwechsel beeinflusst wird. Es gibt keine bewährte Methode, den Abbau signifikant zu beschleunigen — allein Zeit hilft. Für die Sicherheit im Straßenverkehr gilt daher: im Zweifel lieber länger warten oder auf alternative Transportmittel zurückgreifen.