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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Promille-Rechner 2026

Blutalkohol & Abbauzeit berechnen

Der Promille-Rechner berechnet den Blutalkoholgehalt (BAK) nach der wissenschaftlichen Widmark-Formel. In Deutschland gilt die 0,5-Promille-Grenze für Autofahrer — bei Fahrfehler bereits ab 0,3 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,6 Promille absolute Fahruntüchtigkeit.

Der Blutalkohol hängt von Menge, Art und Alkoholgehalt des Getränks, dem Körpergewicht und dem Geschlecht ab. Männer bauen Alkohol schneller ab als Frauen — ca. 0,1–0,2 Promille pro Stunde. Die Abbaurate ist konstant und kann durch Kaffee, Wasser oder Sport nicht beschleunigt werden.

Berufsanfänger (unter 21 Jahren) und Fahranfänger in der Probezeit unterliegen der 0,0-Promille-Grenze — bereits kleinste Mengen Alkohol können zur Strafe führen. Auch für Radfahrer gilt ab 1,6 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit.

📋 Rechtliche Grundlage: §316 StGB (Trunkenheit im Verkehr, ab 0,3‰ mit Fahrfehler oder 1,6‰ absolut). §24a StVG (Ordnungswidrigkeit 0,5–1,59‰). §2a StVG (0,0‰ Grenze für Fahranfänger/unter 21). Widmark-Formel (1932): BAK = A ÷ (m × r), Abbau ca. 0,1–0,2‰/h.
×
kg
Std.
Blutalkohol (max.)
Promille
Blutalkohol (nach Trinkzeit)
Fahreignung
Nüchtern um ca.
Alkohol (Gramm)
Körpergewicht
Widmark-Faktor
BAK max. (Widmark)
Abbau während Trinkzeit
BAK aktuell
Restliche Abbauzeit
⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert nur Schätzwerte — der tatsächliche Blutalkohol kann erheblich abweichen. Mahlzeiten, Medikamente, Müdigkeit und individuelle Unterschiede beeinflussen den Alkoholabbau. Im Zweifelsfall: Nicht fahren!

📊 Rechenbeispiel: 2 Bier (0,5L · 5%) · 75 kg Mann · 2 Stunden

Alkohol gesamt
40 g
BAK max.
0,76 Promille
Abbau 2 Stunden
0,26 Promille
BAK aktuell
0,50 Promille
Fahreignung
⚠️ Grenzbereich (0,5‰)
Nüchtern in ca.
2,5 Stunden

Wichtig: Keine Formel kann den genauen Blutalkohol verlässlich bestimmen. Im Zweifel: Nicht fahren.

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Häufige Fragen

Ab wann bin ich fahruntüchtig?

Relative Fahruntüchtigkeit: Ab 0,3 Promille bei Fahrfehlern oder Unfällen — strafbar nach §316 StGB. Ordnungswidrigkeit: 0,5–1,59 Promille — 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte. Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab 1,6 Promille — automatisch strafbar ohne Fahrfehler, MPU-Pflicht. Fahranfänger/unter 21: 0,0 Promille.

Wie schnell wird Alkohol abgebaut?

Ca. 0,1–0,15 Promille pro Stunde — der Abbau ist konstant und kann nicht beschleunigt werden. Kaffee, Wasser, Sport, Schlaf — nichts erhöht die Abbaurate. Nur Zeit hilft. Die Formel: Restpromille = aktueller BAK ÷ 0,15 = Stunden bis nüchtern.

Was ist die Widmark-Formel?

BAK = Alkohol (g) ÷ (Körpergewicht (kg) × Widmark-Faktor). Widmark-Faktor: Männer 0,7, Frauen 0,6 (Frauen haben weniger Körperwasser). Der Resorptionsdefizit (ca. 10–30% geht verloren) wird durch einen Abschlag berücksichtigt. Die Formel ist eine Schätzung — individuelle Abweichungen bis 30% möglich.

Darf ich als Radfahrer Alkohol trinken?

Für Radfahrer gilt: Relative Fahruntüchtigkeit ab ca. 0,3 Promille (mit Fahrfehler), absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille — dann auch ohne Fahrfehler strafbar. Konsequenzen: Führerschein für Auto kann entzogen werden, MPU möglich. Die 0,5 Promille-Grenze gilt nicht für Fahrräder — aber das bedeutet nicht, dass Alkohol auf dem Rad legal ist.