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📅 Aktualisiert: August 2026

Vorabpauschale-Rechner 2026

ETF Steuer berechnen

Laptop zur Berechnung der Vorabpauschale

Foto: Vitaly Gariev auf Unsplash

Die Vorabpauschale ist eine jährliche fiktive Besteuerung von thesaurierenden (nicht ausschüttenden) Fonds und ETFs — sie soll sicherstellen, dass auch bei reinvestierten Erträgen bereits während der Haltedauer eine gewisse Besteuerung erfolgt, statt erst beim späteren Verkauf.

Die Höhe der Vorabpauschale basiert auf dem Basiszins (jährlich von der Bundesbank festgelegt) und dem Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn — bei negativer Wertentwicklung im Jahr entfällt die Vorabpauschale, da sie den tatsächlichen Wertzuwachs nicht übersteigen darf.

📋 Rechtliche Grundlage: §18 InvStG. Vorabpauschale = Fondswert (Jahresanfang) × Basiszins × 0,7, gedeckelt auf tatsächlichen Wertzuwachs.
EUR
EUR
Basisertrag
Vorabpauschale
Steuer darauf (26,375%)
Sparerpauschbetrag
1.000 EUR/Jahr (Single)
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §18 InvStG
Was der Rechner berücksichtigt: Grundlegende Berechnung der Vorabpauschale basierend auf Basiszins
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakter aktueller Basiszins (wird jährlich von der Bundesbank neu festgelegt), Teilfreistellung bei Aktienfonds im Detail

📊 Rechenbeispiel: 50.000 EUR ETF, keine Ausschüttung, Aktienfonds

Basiszins 2026
2,53%
Basisertrag
50.000 x 2,53% x 70% = 886 EUR
Vorabpauschale
886 EUR (nach Teilfreistellung)
Steuer (Abgeltung)
886 x 26,375% = 234 EUR
Sparerpauschbetrag
1.000 EUR → oft keine Steuer!

Wie die Vorabpauschale berechnet wird

Der Fondswert zu Jahresbeginn wird mit 70% des Basiszinses multipliziert — dieser Betrag gilt als fiktiver Mindestertrag, der versteuert werden muss, selbst wenn keine tatsächliche Ausschüttung erfolgte. Bereits bei Verkauf gezahlte Vorabpauschalen werden auf die spätere Veräußerungsgewinnsteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Rechenbeispiel

ETF-Wert 10.000 € zu Jahresbeginn, Basiszins 2,5%: Vorabpauschale = 10.000 € × 2,5% × 0,7 = 175 €, auf diesen Betrag wird Abgeltungsteuer fällig (nach Sparer-Pauschbetrag).

⚠️ Häufige Fehler

1. Vorabpauschale als zusätzliche Steuer neben der Abgeltungsteuer missverstehen: Sie ist eine vorgezogene Teilbesteuerung, die später beim Verkauf angerechnet wird — keine zusätzliche Belastung.
2. Bei fallenden Kursen dennoch Vorabpauschale erwarten: Bei negativer Wertentwicklung im Jahr entfällt die Vorabpauschale automatisch.
3. Teilfreistellung bei Aktienfonds übersehen: Diese reduziert die tatsächlich zu versteuernde Vorabpauschale bei Aktienfonds erheblich.
4. Freistellungsauftrag für die Vorabpauschale nicht nutzen: Auch für die Vorabpauschale gilt der jährliche Sparer-Pauschbetrag.
5. Anrechnung bei späterem Verkauf nicht berücksichtigen: Bereits gezahlte Vorabpauschalen mindern die spätere Steuer beim tatsächlichen Verkauf.

🔍 Sonderfälle

Negative Wertentwicklung: Ist der Fondswert im Jahresverlauf gesunken, entfällt die Vorabpauschale komplett, da sie den tatsächlichen Wertzuwachs nicht übersteigen darf.

Teilfreistellung bei Aktienfonds: Bei Aktienfonds (mind. 51% Aktienanteil) gilt eine Teilfreistellung von 30%, die auch bei der Vorabpauschale berücksichtigt wird.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Steuerliche Behandlung von Fondsanlagen
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§18 InvStG

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was ist die Vorabpauschale?

Mindestbesteuerung für Fonds ohne/geringe Ausschüttung. Verhindert dauerhaften Steueraufschub bei thesaurierenden ETFs. Berechnung: Fondswert x Basiszins x 70% (Aktienfonds). Fällig Anfang des Folgejahres.

Wann muss ich keine Vorabpauschale zahlen?

Wenn Freistellungsauftrag ausreicht (bis 1.000 EUR Single). Wenn ETF genügend ausschüttet (Ausschüttung >= Basisertrag). Wenn Fondswert gesunken ist (negative Wertentwicklung = keine VAP).

Wie wird die Vorabpauschale besteuert?

Abgeltungssteuer 25% + Soli 5,5% = 26,375%. Ggf. Kirchensteuer. Teilfreistellung Aktienfonds: 30% steuerfrei, also effektiv 18,46%. Automatisch von Depotbank abgeführt (Konto muss gedeckt sein!).

Basiszins 2026 für Vorabpauschale?

Basiszins 2026: 2,53% (Bekanntmachung BMF Januar 2026). Jährlich neu festgesetzt. 2022: 0,00%. 2023: 2,55%. 2024: 2,29%. 2025: 2,53%. Abhängig vom Zinsniveau der Bundesbank.

Muss ich die Vorabpauschale zusätzlich zur normalen Kapitalertragsteuer zahlen?

Nein, die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Teilbesteuerung des thesaurierenden Fonds. Beim späteren tatsächlichen Verkauf des Fondsanteils wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf die dann fällige Steuer auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.