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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Verpflegungsmehraufwand-Rechner 2026

Spesen berechnen

Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) entschädigt Arbeitnehmer für höhere Verpflegungskosten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten. 2026 beträgt die Tagespauschale 14 € bei 8–24 Stunden Abwesenheit und 28 € bei mehr als 24 Stunden. Diese Beträge können steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet oder als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Pauschalen gelten ohne Belegpflicht — es müssen keine Quittungen gesammelt werden. An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen zählen jeweils mit der 14 €-Pauschale. Übernachtungskosten werden gesondert abgerechnet und brauchen einen Beleg (Hotelrechnung). Bei Mahlzeiten auf Kosten des Arbeitgebers werden die Pauschalen gekürzt: Frühstück −20%, Mittagessen −40%, Abendessen −40%.

Für Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Pauschalen — diese sind deutlich höher als die Inlandspauschalen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich die Auslandspauschalen für alle relevanten Länder (BMF-Schreiben). Wer häufig ins Ausland reist, sollte diese unbedingt nutzen.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 Abs.4a EStG (Verpflegungsmehraufwand Inland): 14 € (8–24 Std.), 28 € (>24 Std.). §8 Abs.2 EStG (Mahlzeitenkürzung). §4 Abs.5 Nr.5 EStG (Betriebsausgaben). BMF-Schreiben Auslandspauschalen: Jährlich aktualisiert. Arbeitgeber-Erstattung steuerfrei bis zu den gesetzlichen Pauschalen.
VMA gesamt
Steuerersparnis (als WK)
Kürzung (Mahlzeiten)
VMA nach Kürzung
Abwesenheitsart
VMA brutto
Mahlzeitenkürzung
VMA nach Kürzung
Steuerersparnis (als WK)
An- und Abreisetage: Bei mehrtägigen Reisen erhalten An- und Abreisetag je 14 € — unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer. Volle Zwischentage: 28 €. Die Pauschalen können ohne Belege geltend gemacht werden.

📊 Rechenbeispiel: 3-tägige Dienstreise (Montag bis Mittwoch)

Anreisetag
14 €
Voller Reisetag Di
28 €
Abreisetag Mi
14 €
VMA gesamt
56 €
Steuerersparnis (25%)
14 €
Arbeitgeber steuerfrei
56 €

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Häufige Fragen

Was ist der Verpflegungsmehraufwand?

Der VMA entschädigt für höhere Kosten der Verpflegung auf Reisen. Die Pauschalen betragen: Unter 8 Stunden: 0 € (kein Anspruch). 8–24 Stunden: 14 €. Über 24 Stunden: 28 €. An- und Abreisetage: je 14 €. Die Beträge können ohne Belege geltend gemacht werden.

Kann der Arbeitgeber mehr als die Pauschale erstatten?

Ja — aber der Überschuss über die Pauschalen ist steuerpflichtig. Erstattet der AG 40 € für einen Reisetag statt 28 €, sind die 12 € Unterschied steuerpflichtig. Der AG kann die steuerfreien Beträge (28 €) auch auf Zahlungen anderer Arbeitgeber an denselben AN anrechnen lassen.

Werden die Pauschalen um Mahlzeiten gekürzt?

Ja, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt oder bezahlt: Frühstück: −20% (−5,60 €). Mittagessen: −40% (−11,20 €). Abendessen: −40% (−11,20 €). Vollpension: −100% (0 €). Die Kürzung gilt auch wenn Mahlzeiten als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Was gilt für Auslandsdienstreisen?

Für Auslandsdienstreisen gelten höhere länderspezifische Pauschalen. Beispiele 2026: USA: 65 $ · Frankreich: 48 € · Schweiz: 93 CHF · Japan: 95 €. Diese werden jährlich im BMF-Schreiben veröffentlicht. Bei Mischreisen (Inland + Ausland) gilt das Land wo der überwiegende Teil der Reise stattfindet.