Gewinnermittlung EÜR Rechner 2026
§4 Abs.3 EStG
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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlungsart für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und kleinere Unternehmen ohne Bilanzierungspflicht — der Gewinn ergibt sich simpel aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im jeweiligen Kalenderjahr.
Anders als bei der komplexeren Bilanzierung gilt bei der EÜR grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden dem Jahr zugeordnet, in dem sie tatsächlich zu- bzw. abgeflossen sind, nicht wann die zugrundeliegende Leistung erbracht wurde.
Homeoffice-Pauschale 2026: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
| Einnahmen (netto) | — |
| Personal / Subunternehmer | — |
| Büro / Homeoffice | — |
| Fahrtkosten / KFZ | — |
| Software / IT / Telefon | — |
| Weiterbildung | — |
| Versicherungen | — |
| Sonstiges | — |
| Betriebsausgaben gesamt | — |
| Gewinn (EÜR) | — |
📊 Rechenbeispiel: 65.000 € Einnahmen · typische Freiberufler-Ausgaben
Wer die EÜR nutzen darf
Freiberufler können unabhängig vom Umsatz immer die EÜR nutzen. Gewerbetreibende dürfen die EÜR nutzen, solange bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden — bei Überschreitung wird eine Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung ausgelöst.
Rechenbeispiel
Betriebseinnahmen 80.000 €, Betriebsausgaben 35.000 €: Gewinn = 80.000 € − 35.000 € = 45.000 €, dieser Betrag unterliegt der Einkommensteuer.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Abschreibungen (AfA): Trotz des Zufluss-Abfluss-Prinzips werden Anschaffungskosten größerer Wirtschaftsgüter über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben, nicht im Jahr der Zahlung voll abgesetzt.
Umsatzsteuer bei EÜR: Vereinnahmte und gezahlte Umsatzsteuer wird bei der EÜR grundsätzlich als durchlaufender Posten behandelt, nicht als Betriebseinnahme/-ausgabe.
🏛️ Zuständige Behörden
§4 Abs. 3 EStG
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Häufige Fragen
Wer kann die EÜR nutzen?
Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, IT-Berater, Künstler etc.) immer. Gewerbetreibende wenn Umsatz unter 800.000 €/Jahr UND Gewinn unter 80.000 €/Jahr. Neu: Ab 2024 erhöhte Grenzen (vorher 600.000 €/80.000 €). Wer diese Grenzen überschreitet muss bilanzieren.
Was sind typische Betriebsausgaben für Freelancer?
Abzugsfähig: Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), Fahrtkosten (0,38 €/km), Software und IT, Telefon/Internet (anteilig beruflich), Weiterbildung, Fachliteratur, Steuerberater, Berufsverbände, Büromaterial, Arbeitsmittel bis 952 € (sofort). Nicht abzugsfähig: Private Ausgaben, unangemessene Bewirtungskosten.
Muss ich die EÜR beim Finanzamt einreichen?
Ja — als Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Seit 2017 elektronisch via ELSTER Pflicht (außer bei Einnahmen unter 17.500 €). Frist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: Februar übernächstes Jahr). Belege aufbewahren: 10 Jahre (Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung).
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
EÜR: Einfach, Zufluss-Abflussprinzip, kein Inventar, für kleine Betriebe. Bilanz (doppelte Buchführung): Komplex, Periodenabgrenzung, Inventar, Rückstellungen, für größere Betriebe Pflicht. Steuerlich führen beide in der Regel zum gleichen Gewinn — aber die Bilanz gibt detailliertere Einblicke in die Vermögenslage.
Ab wann muss ich statt der EÜR eine Bilanz erstellen?
Als Freiberufler können Sie unabhängig vom Umsatz immer die EÜR nutzen. Als Gewerbetreibender wird die Bilanzierungspflicht ausgelöst, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden — das Finanzamt informiert in diesem Fall aktiv über den Wechsel zur Bilanzierungspflicht ab dem folgenden Wirtschaftsjahr.