Steuersätze, Freibeträge und Steuererklärung 2026 verständlich erklärt
Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland. Sie trifft alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland — Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Kapitalanleger gleichermaßen.
Grundsätzlich alle, die Einkünfte erzielen — aber erst ab einem bestimmten Betrag. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 EUR. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 12.348 EUR | 0% (Grundfreibetrag) |
| 12.349 – 17.174 EUR | 14–24% (Eingangsstufe) |
| 17.175 – 68.429 EUR | 24–42% (Progressionszone) |
| 68.430 – 277.825 EUR | 42% (Spitzensteuersatz) |
| Ab 277.826 EUR | 45% (Reichensteuersatz) |
Fast immer! Arbeitnehmer erhalten im Schnitt 1.095 EUR zurück. Pflicht ist sie bei: Steuerklasse 3/5, Nebeneinkünften über 410 EUR, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld im Vorjahr, mehreren Arbeitgebern gleichzeitig.
Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag. 2026: 12.348 EUR (Singles), 24.696 EUR (Verheiratete zusammen veranlagt).
Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Im Jahresausgleich (Steuererklärung) wird abgerechnet — zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet.
Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: 28. Februar des übernächsten Jahres. Wer nicht verpflichtet ist, hat 4 Jahre Zeit (freiwillige Abgabe).
Alle Ausgaben die mit dem Beruf zusammenhängen: Fahrtkosten (0,30 EUR/km), Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge. Pauschale: 1.230 EUR/Jahr automatisch ohne Nachweis.