Gewerbeanmeldung, Steuern, Versicherungspflichten und Businessplan
In Deutschland machen sich jährlich rund 300.000 Menschen selbstständig. Der Weg in die Selbstständigkeit ist machbar, aber mit Pflichten verbunden — von der Gewerbeanmeldung über Steuererklärungen bis zur Krankenversicherungspflicht.
| Merkmal | Freiberufler | Gewerbetreibender |
|---|---|---|
| Beispiele | Ärzte, Anwälte, Journalisten, Designer | Händler, Handwerker, Gastronomie |
| Anmeldung | Beim Finanzamt | Gewerbeamt + Finanzamt |
| Gewerbesteuer | Nein (§18 EStG) | Ab 24.500 EUR Gewinn |
| IHK/HWK-Beitrag | Nein | Ja (Pflichtmitglied) |
| Buchführung | Einfache EÜR | EÜR oder Bilanz |
Selbstständige sind nicht automatisch krankenversichert. Optionen:
Freiberufler (§18 EStG) üben eine selbstständige wissenschaftliche, künstlerische oder ähnliche Tätigkeit aus. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden. Gewerbetreibende (§15 EStG) betreiben ein Handels- oder Handwerksunternehmen.
Einkommensteuer auf den Gewinn, ggf. Gewerbesteuer (ab 24.500 EUR, Einzelunternehmer), Umsatzsteuer (außer Kleinunternehmer), Solidaritätszuschlag. Dazu: Kranken- und Rentenversicherung (Pflicht oder freiwillig).
Nur bestimmte Berufsgruppen: Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Künstler (KSK), Hausgewerbetreibende. Die meisten anderen Selbstständigen sind nicht automatisch rentenpflichtig — sollten aber privat vorsorgen!
Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose die sich selbstständig machen. 6 Monate: bisheriges ALG I + 300 EUR Pauschale. Dann 9 Monate: nur 300 EUR/Monat. Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit stellen!