Freibeträge nach Verwandtschaft, Steuersätze und Steuersparmöglichkeiten
Die Erbschaftsteuer fällt in Deutschland beim Erben von Vermögen an — aber erst nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge. Für enge Verwandte sind diese Freibeträge so hoch, dass viele Erbschaften komplett steuerfrei bleiben.
| Erbe / Beschenkter | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | 500.000 EUR | I |
| Kinder, Stiefkinder | 400.000 EUR | I |
| Enkel (wenn Elternteil verstorben) | 400.000 EUR | I |
| Enkel (Elternteil lebt noch) | 200.000 EUR | I |
| Eltern, Großeltern (Erbfall) | 100.000 EUR | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 EUR | II |
| Lebensgefährte (ohne Trauschein) | 20.000 EUR | III |
| Fremde Personen | 20.000 EUR | III |
| Steuerpflichtiger Erwerb | SK I | SK II | SK III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 EUR | 7% | 15% | 30% |
| bis 300.000 EUR | 11% | 20% | 30% |
| bis 600.000 EUR | 15% | 25% | 30% |
| bis 6 Mio. EUR | 19% | 30% | 30% |
| über 26 Mio. EUR | 30% | 43% | 50% |
Durch Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich die Erbschaftsteuer legal reduzieren. Die Freibeträge (z.B. 400.000 EUR für Kinder) können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Bei langer Vorlaufzeit können so erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen werden.
Freibetrag: 400.000 EUR. Darüber gilt Steuerklasse I mit 7% (bis 75.000 EUR über Freibetrag), 11% (bis 300.000 EUR), 15% (bis 600.000 EUR) etc. Beispiel: Kind erbt 500.000 EUR → 100.000 EUR steuerpflichtig × 11% = 11.000 EUR Steuer.
Ja, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls (§30 ErbStG). Ausnahme: Bei Erbschaften unter dem Freibetrag ist keine aktive Meldung nötig, aber das Finanzamt kann trotzdem Auskunft verlangen.
Ja — das ist sogar eine legale Steuergestaltungsstrategie. Eltern können Kindern alle 10 Jahre 400.000 EUR steuerfrei schenken. Bei frühzeitiger Planung lassen sich erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.
Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht möglich. Sinnvoll bei überschuldeten Nachlässen. Das Erbe geht dann an den nächsten Erben über. Erbschaftsteuer entfällt für die ausschlagende Person.