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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Mutterschaftsgeld-Rechner 2026

Höhe & Dauer berechnen

Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt maximal 13 € pro Kalendertag — der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettoeinkommen auf. Bei einem Nettogehalt von 2.000 € und 13 € Tagessatz der KK zahlt der Arbeitgeber ca. 47 € pro Tag dazu.

Das Mutterschaftsgeld berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Bei privat Krankenversicherten zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einen einmaligen Betrag von max. 210 € für den gesamten Mutterschutz — der Arbeitgeber zahlt dann das volle Nettoeinkommen weiter.

Der Mutterschutz läuft automatisch — er kann nicht abgewählt werden. Arbeitnehmerinnen genießen in dieser Zeit absoluten Kündigungsschutz. Frühgeburten verlängern den Mutterschutz nach der Geburt entsprechend. Nach dem Mutterschutz kann direkt die Elternzeit anschließen.

📋 Rechtliche Grundlage: §§3, 6 MuSchG (Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor, 8 Wochen nach Geburt). §19 MuSchG (Mutterschaftsgeld). §20 MuSchG (AG-Zuschuss: Netto − KK-Leistung). GKV: max. 13 €/Tag (§24i SGB V). PKV: Einmalbetrag max. 210 € (Bundesamt für Soziale Sicherung). §3 Nr.1d EStG: Steuerfreiheit KK-Leistung. Progressionsvorbehalt: §32b EStG.
€/Mon.
KK-Mutterschaftsgeld / Tag
AG-Zuschuss / Tag
Gesamt / Monat
Mutterschutz-Dauer
Nettogehalt / Monat
Tagesnetto (÷ 30)
KK-Mutterschaftsgeld / Tag
AG-Zuschuss / Tag
Gesamt / Tag
Mutterschutz (Vorgeburt)6 Wochen
Mutterschutz (Nachgeburt)
Gesamtdauer Mutterschutz
Mutterschaftsgeld gesamt (KK)
Steuerfreiheit: Das Mutterschaftsgeld der KK ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Arbeitgeberzuschuss ist ebenfalls steuerfrei (§3 Nr.1d EStG). Zusammen ergibt das das volle Nettoeinkommen — brutto wie netto gleich!

📊 Rechenbeispiel: 2.000 € Netto · GKV · Einzelkind

Nettogehalt
2.000 €/Mon.
Tagesnetto
66,67 €
KK-Mutterschaftsgeld
13 €/Tag
AG-Zuschuss
53,67 €/Tag
Gesamt / Tag
66,67 €
Mutterschutz-Dauer
98 Tage (14 Wochen)

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Häufige Fragen

Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?

Tagesnetto = Durchschnitt der letzten 3 Monate Nettoeinkommen ÷ 30. KK zahlt max. 13 €/Tag. AG-Zuschuss = Tagesnetto − 13 €/Tag (steuerfrei). Beispiel: 2.000 € Netto: Tagesnetto 66,67 €, KK 13 €, AG 53,67 €/Tag. Gesamter Mutterschutz (98 Tage): KK ca. 1.274 €, AG ca. 5.259 €.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Alle Arbeitnehmerinnen die in der GKV versichert sind (auch über Familienversicherung). PKV-versicherte bekommen den einmaligen Betrag von max. 210 €. Nicht anspruchsberechtigt: Selbstständige, Studentinnen, Hausfrauen ohne Beschäftigung. Minijobberinnen: Haben Anspruch wenn beim Arbeitgeber angemeldet.

Kann der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld kürzen?

Nein — der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht unterschritten werden. Der AG muss auf das volle Nettoeinkommen aufstocken. Erstattung: Der AG bekommt die gezahlten Zuschüsse vom Gesundheitsfonds (U2-Umlage) erstattet — Mutterschaftsleistungen kosten Arbeitgeber in Deutschland faktisch nichts.

Was passiert bei Teilzeitarbeit?

Auch Teilzeitbeschäftigte haben vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss. Berechnungsbasis ist das tatsächliche Teilzeit-Nettogehalt. Der KK-Tagessatz bleibt max. 13 € — bei sehr niedrigem Teilzeiteinkommen kann es vorkommen dass der KK-Betrag bereits das volle Nettoeinkommen abdeckt und kein AG-Zuschuss nötig ist.