Mutterschaftsgeld-Rechner 2026
Höhe & Dauer berechnen
Foto: Andrew Neel auf Unsplash
Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 € täglich) plus einen Arbeitgeberzuschuss, der die Differenz zum bisherigen Nettogehalt ausgleicht — insgesamt entspricht dies dem vollen bisherigen Nettoverdienst.
Dieser kombinierte Betrag stellt sicher, dass Frauen während des Mutterschutzes finanziell nicht schlechter gestellt werden als bei regulärer Erwerbstätigkeit, unabhängig von der Höhe des vorherigen Gehalts.
| Nettogehalt / Monat | — |
| Tagesnetto (÷ 30) | — |
| KK-Mutterschaftsgeld / Tag | — |
| AG-Zuschuss / Tag | — |
| Gesamt / Tag | — |
| Mutterschutz (Vorgeburt) | 6 Wochen |
| Mutterschutz (Nachgeburt) | — |
| Gesamtdauer Mutterschutz | — |
| Mutterschaftsgeld gesamt (KK) | — |
📊 Rechenbeispiel: 2.000 € Netto · GKV · Einzelkind
Wie sich das Mutterschaftsgeld zusammensetzt
Die Krankenkasse zahlt maximal 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist als Zuschuss — zusammen ergibt sich damit die volle bisherige Nettovergütung.
Rechenbeispiel
Bisheriges Nettogehalt 2.400 €/Monat (ca. 80 €/Tag): Krankenkasse zahlt 13 €/Tag, Arbeitgeber zahlt die restlichen 67 €/Tag als Zuschuss — insgesamt weiterhin 80 €/Tag, entsprechend dem vollen bisherigen Nettogehalt.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Selbstständige: Für Selbstständige gelten abweichende Regelungen, oft über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch.
Privatversicherte: Bei privater Krankenversicherung gelten andere, meist geringere Leistungen — hier lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der eigenen Absicherung.
🏛️ Zuständige Behörden
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
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Häufige Fragen
Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?
Tagesnetto = Durchschnitt der letzten 3 Monate Nettoeinkommen ÷ 30. KK zahlt max. 13 €/Tag. AG-Zuschuss = Tagesnetto − 13 €/Tag (steuerfrei). Beispiel: 2.000 € Netto: Tagesnetto 66,67 €, KK 13 €, AG 53,67 €/Tag. Gesamter Mutterschutz (98 Tage): KK ca. 1.274 €, AG ca. 5.259 €.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Alle Arbeitnehmerinnen die in der GKV versichert sind (auch über Familienversicherung). PKV-versicherte bekommen den einmaligen Betrag von max. 210 €. Nicht anspruchsberechtigt: Selbstständige, Studentinnen, Hausfrauen ohne Beschäftigung. Minijobberinnen: Haben Anspruch wenn beim Arbeitgeber angemeldet.
Kann der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld kürzen?
Nein — der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht unterschritten werden. Der AG muss auf das volle Nettoeinkommen aufstocken. Erstattung: Der AG bekommt die gezahlten Zuschüsse vom Gesundheitsfonds (U2-Umlage) erstattet — Mutterschaftsleistungen kosten Arbeitgeber in Deutschland faktisch nichts.
Was passiert bei Teilzeitarbeit?
Auch Teilzeitbeschäftigte haben vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss. Berechnungsbasis ist das tatsächliche Teilzeit-Nettogehalt. Der KK-Tagessatz bleibt max. 13 € — bei sehr niedrigem Teilzeiteinkommen kann es vorkommen dass der KK-Betrag bereits das volle Nettoeinkommen abdeckt und kein AG-Zuschuss nötig ist.
Bekomme ich während des Mutterschutzes mein volles Gehalt?
Ja, durch die Kombination aus Krankenkassenanteil (max. 13 €/Tag) und Arbeitgeberzuschuss (Differenz zum bisherigen Nettogehalt) erhalten Sie während der Schutzfristen weiterhin Ihr volles bisheriges Nettogehalt, unabhängig von dessen Höhe.