Mutterschaftsgeld-Rechner 2026
Höhe & Dauer berechnen
Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt maximal 13 € pro Kalendertag — der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettoeinkommen auf. Bei einem Nettogehalt von 2.000 € und 13 € Tagessatz der KK zahlt der Arbeitgeber ca. 47 € pro Tag dazu.
Das Mutterschaftsgeld berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Bei privat Krankenversicherten zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einen einmaligen Betrag von max. 210 € für den gesamten Mutterschutz — der Arbeitgeber zahlt dann das volle Nettoeinkommen weiter.
Der Mutterschutz läuft automatisch — er kann nicht abgewählt werden. Arbeitnehmerinnen genießen in dieser Zeit absoluten Kündigungsschutz. Frühgeburten verlängern den Mutterschutz nach der Geburt entsprechend. Nach dem Mutterschutz kann direkt die Elternzeit anschließen.
| Nettogehalt / Monat | — |
| Tagesnetto (÷ 30) | — |
| KK-Mutterschaftsgeld / Tag | — |
| AG-Zuschuss / Tag | — |
| Gesamt / Tag | — |
| Mutterschutz (Vorgeburt) | 6 Wochen |
| Mutterschutz (Nachgeburt) | — |
| Gesamtdauer Mutterschutz | — |
| Mutterschaftsgeld gesamt (KK) | — |
📊 Rechenbeispiel: 2.000 € Netto · GKV · Einzelkind
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Häufige Fragen
Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?
Tagesnetto = Durchschnitt der letzten 3 Monate Nettoeinkommen ÷ 30. KK zahlt max. 13 €/Tag. AG-Zuschuss = Tagesnetto − 13 €/Tag (steuerfrei). Beispiel: 2.000 € Netto: Tagesnetto 66,67 €, KK 13 €, AG 53,67 €/Tag. Gesamter Mutterschutz (98 Tage): KK ca. 1.274 €, AG ca. 5.259 €.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Alle Arbeitnehmerinnen die in der GKV versichert sind (auch über Familienversicherung). PKV-versicherte bekommen den einmaligen Betrag von max. 210 €. Nicht anspruchsberechtigt: Selbstständige, Studentinnen, Hausfrauen ohne Beschäftigung. Minijobberinnen: Haben Anspruch wenn beim Arbeitgeber angemeldet.
Kann der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld kürzen?
Nein — der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht unterschritten werden. Der AG muss auf das volle Nettoeinkommen aufstocken. Erstattung: Der AG bekommt die gezahlten Zuschüsse vom Gesundheitsfonds (U2-Umlage) erstattet — Mutterschaftsleistungen kosten Arbeitgeber in Deutschland faktisch nichts.
Was passiert bei Teilzeitarbeit?
Auch Teilzeitbeschäftigte haben vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss. Berechnungsbasis ist das tatsächliche Teilzeit-Nettogehalt. Der KK-Tagessatz bleibt max. 13 € — bei sehr niedrigem Teilzeiteinkommen kann es vorkommen dass der KK-Betrag bereits das volle Nettoeinkommen abdeckt und kein AG-Zuschuss nötig ist.