DeutscheRechner← Alle Rechner
📅 Aktualisiert: August 2026

Mutterschaftsgeld-Rechner 2026

Höhe & Dauer berechnen

Schwangere Frau plant den Mutterschutz

Foto: Andrew Neel auf Unsplash

Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 € täglich) plus einen Arbeitgeberzuschuss, der die Differenz zum bisherigen Nettogehalt ausgleicht — insgesamt entspricht dies dem vollen bisherigen Nettoverdienst.

Dieser kombinierte Betrag stellt sicher, dass Frauen während des Mutterschutzes finanziell nicht schlechter gestellt werden als bei regulärer Erwerbstätigkeit, unabhängig von der Höhe des vorherigen Gehalts.

📋 Rechtliche Grundlage: Mutterschutzgesetz (MuSchG), §24i SGB V. Krankenkassenanteil: max. 13 €/Tag. Arbeitgeberzuschuss: Differenz zum bisherigen Nettogehalt.
€/Mon.
KK-Mutterschaftsgeld / Tag
AG-Zuschuss / Tag
Gesamt / Monat
Mutterschutz-Dauer
Nettogehalt / Monat
Tagesnetto (÷ 30)
KK-Mutterschaftsgeld / Tag
AG-Zuschuss / Tag
Gesamt / Tag
Mutterschutz (Vorgeburt)6 Wochen
Mutterschutz (Nachgeburt)
Gesamtdauer Mutterschutz
Mutterschaftsgeld gesamt (KK)
Steuerfreiheit: Das Mutterschaftsgeld der KK ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Arbeitgeberzuschuss ist ebenfalls steuerfrei (§3 Nr.1d EStG). Zusammen ergibt das das volle Nettoeinkommen — brutto wie netto gleich!
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: MuSchG, §24i SGB V
Was der Rechner berücksichtigt: Kombination aus Krankenkassenanteil und Arbeitgeberzuschuss zum vollen Nettoausgleich
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Sonderregelungen für Selbstständige und privat Versicherte, exakte Berechnung bei schwankendem Vorverdienst

📊 Rechenbeispiel: 2.000 € Netto · GKV · Einzelkind

Nettogehalt
2.000 €/Mon.
Tagesnetto
66,67 €
KK-Mutterschaftsgeld
13 €/Tag
AG-Zuschuss
53,67 €/Tag
Gesamt / Tag
66,67 €
Mutterschutz-Dauer
98 Tage (14 Wochen)

Wie sich das Mutterschaftsgeld zusammensetzt

Die Krankenkasse zahlt maximal 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist als Zuschuss — zusammen ergibt sich damit die volle bisherige Nettovergütung.

Rechenbeispiel

Bisheriges Nettogehalt 2.400 €/Monat (ca. 80 €/Tag): Krankenkasse zahlt 13 €/Tag, Arbeitgeber zahlt die restlichen 67 €/Tag als Zuschuss — insgesamt weiterhin 80 €/Tag, entsprechend dem vollen bisherigen Nettogehalt.

⚠️ Häufige Fehler

1. Mutterschaftsgeld mit Elterngeld verwechseln: Mutterschaftsgeld gilt nur für die Schutzfristen, Elterngeld für die anschließende Elternzeit — beide unterscheiden sich in Berechnung und Beantragung.
2. Antrag bei der Krankenkasse zu spät stellen: Eine frühzeitige Antragstellung sichert einen nahtlosen Zahlungsbeginn.
3. Arbeitgeberzuschuss nicht einfordern: Dieser muss zusammen mit dem Krankenkassenanteil den vollen Nettoausgleich sicherstellen.
4. Sonderregelungen für Selbstständige übersehen: Diese unterscheiden sich erheblich von den Regelungen für Angestellte.
5. Bemessungszeitraum falsch einschätzen: Die letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist sind maßgeblich für die Berechnung.

🔍 Sonderfälle

Selbstständige: Für Selbstständige gelten abweichende Regelungen, oft über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch.

Privatversicherte: Bei privater Krankenversicherung gelten andere, meist geringere Leistungen — hier lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der eigenen Absicherung.

🏛️ Zuständige Behörden

Krankenkasse
Mutterschaftsgeld-Antrag
Arbeitgeber
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Mutterschutzgesetz (MuSchG)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?

Tagesnetto = Durchschnitt der letzten 3 Monate Nettoeinkommen ÷ 30. KK zahlt max. 13 €/Tag. AG-Zuschuss = Tagesnetto − 13 €/Tag (steuerfrei). Beispiel: 2.000 € Netto: Tagesnetto 66,67 €, KK 13 €, AG 53,67 €/Tag. Gesamter Mutterschutz (98 Tage): KK ca. 1.274 €, AG ca. 5.259 €.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Alle Arbeitnehmerinnen die in der GKV versichert sind (auch über Familienversicherung). PKV-versicherte bekommen den einmaligen Betrag von max. 210 €. Nicht anspruchsberechtigt: Selbstständige, Studentinnen, Hausfrauen ohne Beschäftigung. Minijobberinnen: Haben Anspruch wenn beim Arbeitgeber angemeldet.

Kann der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld kürzen?

Nein — der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht unterschritten werden. Der AG muss auf das volle Nettoeinkommen aufstocken. Erstattung: Der AG bekommt die gezahlten Zuschüsse vom Gesundheitsfonds (U2-Umlage) erstattet — Mutterschaftsleistungen kosten Arbeitgeber in Deutschland faktisch nichts.

Was passiert bei Teilzeitarbeit?

Auch Teilzeitbeschäftigte haben vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss. Berechnungsbasis ist das tatsächliche Teilzeit-Nettogehalt. Der KK-Tagessatz bleibt max. 13 € — bei sehr niedrigem Teilzeiteinkommen kann es vorkommen dass der KK-Betrag bereits das volle Nettoeinkommen abdeckt und kein AG-Zuschuss nötig ist.

Bekomme ich während des Mutterschutzes mein volles Gehalt?

Ja, durch die Kombination aus Krankenkassenanteil (max. 13 €/Tag) und Arbeitgeberzuschuss (Differenz zum bisherigen Nettogehalt) erhalten Sie während der Schutzfristen weiterhin Ihr volles bisheriges Nettogehalt, unabhängig von dessen Höhe.