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📅 Aktualisiert: August 2026

Dachausbau-Rechner 2026

Kosten Dachgeschoss

Dachausbau zu Wohnraum

Foto: Josue Isai Ramos Figueroa auf Unsplash

Der Ausbau eines ungenutzten Dachgeschosses zu Wohnraum kostet typischerweise 800-1.500 € pro Quadratmeter, abhängig von Dämmstandard, Ausstattung und ob bereits Dachfenster oder Gauben vorhanden sind. Dies ist oft günstiger als ein Anbau, da die Grundstruktur bereits existiert.

Ein Dachausbau erhöht die Wohnfläche und damit oft den Immobilienwert erheblich — bei vermieteten Objekten kann sich dies auch positiv auf die Mietrendite auswirken.

📋 Richtwerte 2026: Kosten pro m² Dachausbau: 800-1.500 € (je nach Ausstattung). Baugenehmigung meist erforderlich bei Nutzungsänderung zu Wohnraum.
Gesamtkosten
Kosten / m²
Dachfenster
Wertsteigerung
Fläche
Dämmung + Ausbau
Elektrik + Heizung
Boden + Wände
Dachfenster / Gaube
Gesamt
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Aktuelle Marktdurchschnittswerte für Dachausbauten
Was der Rechner berücksichtigt: Kostenschätzung nach Quadratmeter und Ausstattungsniveau
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle statische Voraussetzungen (Deckenlast, Dachstuhlkonstruktion), genaue Genehmigungsvoraussetzungen je nach Bundesland

📊 Rechenbeispiel: 50 m² · Mittel-Standard · 2 Dachfenster

Dämmung + Ausbau
ca. 30.000 €
Elektrik + Heizung
ca. 8.000 €
Boden + Wände
ca. 6.000 €
Dachfenster (2 St.)
ca. 2.000 €
Gesamt
ca. 46.000 €
Wertsteigerung
ca. 60.000–100.000 €

Was den Dachausbau beeinflusst

Vorhandene Dachfenster/Gauben senken die Kosten erheblich, da keine neuen Öffnungen geschaffen werden müssen. Die notwendige Dämmung (gesetzlich vorgeschrieben bei Wohnraumnutzung) sowie Elektro- und Sanitärinstallation sind weitere wesentliche Kostenfaktoren.

Rechenbeispiel

60 m² Dachgeschoss, mittlere Ausstattung, mit vorhandenen Dachfenstern: Kosten = 60 × 1.100 € = 66.000 €.

⚠️ Häufige Fehler

1. Statische Voraussetzungen nicht prüfen lassen: Die Tragfähigkeit der Decke sollte vor Planungsbeginn fachlich geprüft werden.
2. Dämmpflicht bei Wohnraumnutzung übersehen: Gesetzliche Mindeststandards zur Dämmung müssen bei Umwandlung zu Wohnraum eingehalten werden.
3. Baugenehmigung bei Nutzungsänderung vergessen: Auch ohne bauliche Veränderung der Kubatur kann eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sein.
4. Elektro- und Sanitärkosten unterschätzen: Diese machen oft einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten aus, besonders bei fehlenden Vorinstallationen.
5. Kopffreiheit nicht ausreichend berücksichtigen: Bei steilen Dächern kann die nutzbare Fläche durch niedrige Kniestockhöhe erheblich eingeschränkt sein.

🔍 Sonderfälle

Statische Prüfung: Bei geplanter Nutzung als Wohnraum muss die Tragfähigkeit der Geschossdecke geprüft werden — dies kann zusätzliche Verstärkungsmaßnahmen erfordern.

Dachgauben nachrüsten: Der nachträgliche Einbau von Gauben für mehr Kopffreiheit und Licht erhöht die Kosten, aber auch die nutzbare Fläche erheblich.

🏛️ Zuständige Behörden

Bauamt
Baugenehmigung bei Nutzungsänderung
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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Häufige Fragen

Lohnt sich Dachausbau?

In Ballungsräumen sehr lohnend: 50 m² zusätzliche Wohnfläche = +50.000-150.000 € Wert. Kosten: 40.000-90.000 €. ROI in Großstädten: Oft 150-200%. Günstigste Alternative zu Anbau/Aufstockung.

Was kostet Dachausbau pro m²?

Einfach (Hobbyraum): 600-900 €/m². Mittel (Schlafzimmer): 800-1.200 €/m². Vollwertig (mit Bad): 1.200-1.800 €/m². Gaube zusätzlich: 8.000-20.000 €.

Dachfenster oder Gaube?

Dachfenster: Günstiger (800-2.000 €/St.), weniger Aufsicht, begrenzte Kopfhöhe. Gaube: Teurer (8.000-20.000 €), mehr Wohnfläche und Licht, genehmigungspflichtig, wertsteigernd.

Brauche ich Genehmigung?

Ja — Nutzungsänderung von Dachraum zu Aufenthaltsraum ist genehmigungspflichtig. Anforderungen: Mindestlütung, Brandschutz, Statik prüfen. Architekt/Bauingenieur empfohlen.

Brauche ich für einen Dachausbau immer eine Baugenehmigung?

In den meisten Fällen ja, insbesondere wenn sich die Nutzung des Dachgeschosses von einem ungenutzten Speicher zu Wohnraum ändert — auch wenn keine äußerlich sichtbaren baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Eine frühzeitige Klärung mit dem zuständigen Bauamt ist daher immer empfehlenswert.