Haushaltshilfe-Rechner 2026
§35a Steuerbonus berechnen
Kosten für eine Haushaltshilfe, Reinigungskraft oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. 20% der Kosten mindern die Steuer direkt — bis zu 4.000 € pro Jahr (bei 20.000 € Kosten). Das gilt für legale Beschäftigung per Überweisung oder über das Haushaltshilfe-Register der Minijob-Zentrale.
Besonders attraktiv: Für Haushaltshilfen im Minijob-Bereich (bis 556 €/Monat) übernimmt der Arbeitgeber (= Sie als Privathaushalt) die Pauschalabgaben über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Diese Kosten sind ebenfalls nach §35a EStG absetzbar. Der Gesamtaufwand inklusive Abgaben kann so steuermindernd geltend gemacht werden.
Barzahlung an eine Haushaltshilfe bringt keinen Steuerbonus — nur Überweisungen oder das Haushaltsscheckverfahren werden anerkannt. Schwarzarbeit im Haushalt ist nicht nur steuerlich schädlich, sondern auch rechtlich riskant: Bei Unfällen der Haushaltshilfe ohne Versicherung haftet der Haushalt.
Achtung: Haushaltsnahe DL max. 4.000 € Bonus/Jahr gesamt.
| Jährliche Kosten | — |
| Steuerbonussatz | 20% |
| Maximaler Bonus | 4.000 €/Jahr |
| Steuerbonus (20%) | — |
| Bereits genutzter Bonus | — |
| Verbleibender Spielraum | — |
| Effektive Kosten | — |
📊 Rechenbeispiel: 6.000 € Jahreskosten · Minijob-Haushaltshilfe
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Häufige Fragen
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a?
Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Fensterputzen, Winterdienst, Wäsche waschen/bügeln, Kochen, Kinderbetreuung zu Hause, Pflege und Betreuung von Haushaltsmitgliedern, Au-pair. Nicht: Babysitting außer Haus, Einkaufen für den Haushalt, reine Lieferdienste.
Wie hoch ist der maximale Steuerbonus für Haushaltshilfen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs.2): 20% von max. 20.000 € = max. 4.000 €/Jahr Bonus direkt von der Steuerschuld. Handwerker (§35a Abs.3): zusätzlich max. 1.200 €/Jahr. Pflege/Betreuung (§35a Abs.2): ebenfalls bis 4.000 €. Alle drei Boni sind voneinander unabhängig — Gesamtbonus max. 5.200 €.
Minijob oder Dienstleistungsfirma — was ist günstiger?
Dienstleistungsfirma: Einfacher, keine Arbeitgeberpflichten, Rechnung reicht. Minijob direkt: Günstiger wenn Kosten über 556 €/Monat bleiben würden, mehr Kontrolle über die Person. Beide sind nach §35a absetzbar. Bei Dienstleistungsfirmen: Lohnanteil muss auf Rechnung ausgewiesen sein.
Was passiert bei Schwarzarbeit im Haushalt?
Keine Absetzbarkeit nach §35a. Bei Unfall der Haushaltshilfe: Privathaftpflicht greift nicht — Haushalt haftet persönlich für Behandlungskosten, Verdienstausfall, Rente. Strafrechtlich: Bis zu 300.000 € Bußgeld für den Haushalt als Arbeitgeber. Fazit: Legale Beschäftigung lohnt sich auch finanziell durch den Steuerbonus.