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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Haushaltshilfe-Rechner 2026

§35a Steuerbonus berechnen

Kosten für eine Haushaltshilfe, Reinigungskraft oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. 20% der Kosten mindern die Steuer direkt — bis zu 4.000 € pro Jahr (bei 20.000 € Kosten). Das gilt für legale Beschäftigung per Überweisung oder über das Haushaltshilfe-Register der Minijob-Zentrale.

Besonders attraktiv: Für Haushaltshilfen im Minijob-Bereich (bis 556 €/Monat) übernimmt der Arbeitgeber (= Sie als Privathaushalt) die Pauschalabgaben über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Diese Kosten sind ebenfalls nach §35a EStG absetzbar. Der Gesamtaufwand inklusive Abgaben kann so steuermindernd geltend gemacht werden.

Barzahlung an eine Haushaltshilfe bringt keinen Steuerbonus — nur Überweisungen oder das Haushaltsscheckverfahren werden anerkannt. Schwarzarbeit im Haushalt ist nicht nur steuerlich schädlich, sondern auch rechtlich riskant: Bei Unfällen der Haushaltshilfe ohne Versicherung haftet der Haushalt.

📋 Rechtliche Grundlage: §35a Abs.2 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen): 20% der Aufwendungen, max. 4.000 €/Jahr. Haushaltsscheckverfahren: §28a SGB IV. Barzahlungsverbot: §35a Abs.5 EStG. Minijob-Zentrale: SV-Verwaltung für Haushaltsminijobbende.
€/Jahr
€ Bonus

Achtung: Haushaltsnahe DL max. 4.000 € Bonus/Jahr gesamt.

Steuerbonus §35a
direkt von Steuerschuld
Effektive Kosten nach Steuer
Genutzter Jahresbonus
Verbleibender Bonus-Spielraum
Jährliche Kosten
Steuerbonussatz20%
Maximaler Bonus4.000 €/Jahr
Steuerbonus (20%)
Bereits genutzter Bonus
Verbleibender Spielraum
Effektive Kosten
Haushaltsscheckverfahren: Minijob-Haushaltshilfen einfach über die Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de) anmelden. AG-Abgaben: ca. 14,9% des Lohns. Diese Abgaben zählen ebenfalls zu den nach §35a absetzbaren Kosten. Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist automatisch inklusive.

📊 Rechenbeispiel: 6.000 € Jahreskosten · Minijob-Haushaltshilfe

Jahreskosten
6.000 €
Steuerbonus (20%)
1.200 €
Effektive Kosten
4.800 €
Maximaler Bonus
4.000 €/Jahr
Verbleibend
2.800 € Bonus-Spielraum
Monatlich effektiv
400 €

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Häufige Fragen

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a?

Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Fensterputzen, Winterdienst, Wäsche waschen/bügeln, Kochen, Kinderbetreuung zu Hause, Pflege und Betreuung von Haushaltsmitgliedern, Au-pair. Nicht: Babysitting außer Haus, Einkaufen für den Haushalt, reine Lieferdienste.

Wie hoch ist der maximale Steuerbonus für Haushaltshilfen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs.2): 20% von max. 20.000 € = max. 4.000 €/Jahr Bonus direkt von der Steuerschuld. Handwerker (§35a Abs.3): zusätzlich max. 1.200 €/Jahr. Pflege/Betreuung (§35a Abs.2): ebenfalls bis 4.000 €. Alle drei Boni sind voneinander unabhängig — Gesamtbonus max. 5.200 €.

Minijob oder Dienstleistungsfirma — was ist günstiger?

Dienstleistungsfirma: Einfacher, keine Arbeitgeberpflichten, Rechnung reicht. Minijob direkt: Günstiger wenn Kosten über 556 €/Monat bleiben würden, mehr Kontrolle über die Person. Beide sind nach §35a absetzbar. Bei Dienstleistungsfirmen: Lohnanteil muss auf Rechnung ausgewiesen sein.

Was passiert bei Schwarzarbeit im Haushalt?

Keine Absetzbarkeit nach §35a. Bei Unfall der Haushaltshilfe: Privathaftpflicht greift nicht — Haushalt haftet persönlich für Behandlungskosten, Verdienstausfall, Rente. Strafrechtlich: Bis zu 300.000 € Bußgeld für den Haushalt als Arbeitgeber. Fazit: Legale Beschäftigung lohnt sich auch finanziell durch den Steuerbonus.