Mieterhöhung, Kündigung, Nebenkosten und Mietpreisbremse 2026
Deutschland ist ein Mieterland: Rund 57% der Bevölkerung wohnen zur Miete — mehr als in fast jedem anderen EU-Land. Das Mietrecht ist deshalb besonders ausgeprägt und schützt Mieter weitgehend vor willkürlichen Kündigungen und übermäßigen Mieterhöhungen.
Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden — schriftlich ist aber dringend empfohlen. Wichtige Punkte:
Der Vermieter darf die Miete erhöhen, aber nur unter bestimmten Bedingungen:
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse: Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Gilt in vielen Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt.
| Wer kündigt | Frist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Mieter | 3 Monate | Immer möglich, kein Grund nötig |
| Vermieter | 3–9 Monate | Nur mit berechtigtem Interesse (Eigenbedarf etc.) |
| Fristlos (beide) | Sofort | Nur bei schwerwiegendem Grund |
Umlagefähige Nebenkosten nach §2 BetrKV sind u.a.: Wasser/Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Aufzug, Treppenhausreinigung. Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen.
Jährliche Nebenkostenabrechnung: Frist 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Nachforderungen verjähren danach.
Maximal 3 Nettokaltmieten (§551 BGB). Bei 800 EUR Kaltmiete also max. 2.400 EUR. Zahlung in 3 Raten zu Beginn des Mietverhältnisses möglich. Rückgabe: Innerhalb von 3–6 Monaten nach Auszug (inkl. Zinsen).
Nicht sofort. Der Mieter hat mindestens 2 volle Monate Zeit zum Nachdenken. Erst danach wird die Erhöhung wirksam (§558b BGB). Widerspricht der Mieter, muss der Vermieter klagen.
Mangel schriftlich dem Vermieter melden (mit Fristsetzung). Bei Nichtbehebung: Miete mindern. Höhe der Minderung abhängig vom Mangel (z.B. Schimmel: 10–20%). Nie einfach aufhören zu zahlen — immer auf Sperrkonto einzahlen!
Nein, nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die per Landesverordnung ausgewiesen wurden. In Bayern, Berlin, Hamburg, NRW (teils) gilt sie. In ländlichen Regionen meist nicht. Gemeinde/Amt fragen oder Mieterverein kontaktieren.