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Kindergeld 2026 – Anspruch, Höhe und Antrag

Anspruchsvoraussetzungen, Altersgrenzen und Antrag bei der Familienkasse

📅 Aktualisiert: Juni 2026

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Eltern zur Unterstützung bei den Kosten der Kindererziehung. Seit 2025 beträgt es einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat — unabhängig von der Anzahl der Kinder. Frühere Staffelungen wurden abgeschafft.

Kindergeld 2026 im Überblick

MerkmalWert 2026
Betrag pro Kind259 EUR/Monat
Jahresbetrag3.108 EUR/Kind
Kinderfreibetrag (Alternative)6.672 EUR/Jahr je Kind
Zuständige BehördeFamilienkasse der BA

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld nach dem 18. Geburtstag

Über 18 Jahre gibt es Kindergeld nur noch in bestimmten Fällen — und nur bis zum 25. Geburtstag:

Eigenes Einkommen des Kindes: Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder in Ausbildung. Das Kind kann beliebig viel verdienen — Kindergeld bleibt erhalten, solange die Ausbildung läuft.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), welche Option günstiger ist:

Wie beantragt man Kindergeld?

  1. Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
  2. Online: familienkasse.de oder persönlich
  3. Unterlagen: Geburtsurkunde, Steuer-ID des Kindes
  4. Auszahlung: Monatlich auf das angegebene Konto
  5. Rückwirkend: Max. 6 Monate (seit 2018)

Zusätzliche Leistungen neben Kindergeld

🧮 Kindergeld-Rechner 2026

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Häufige Fragen

Wie viel Kindergeld bekommt man 2026?

Einheitlich 259 EUR pro Kind und Monat (seit 2025). Frühere Staffelung (höher ab dem 4. Kind) wurde abgeschafft. Bei 2 Kindern: 518 EUR/Monat, bei 3 Kindern: 777 EUR/Monat.

Wann wird Kindergeld ausgezahlt?

Monatlich, in der Regel Mitte des Monats auf das hinterlegte Konto. Auszahlungstag hängt von der letzten Stelle der Kindergeldnummer ab.

Bis wann kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?

Max. 6 Monate rückwirkend. Also: Wer im Januar 2026 entdeckt, dass er seit Juli 2025 Anspruch hatte, bekommt nur die letzten 6 Monate ausgezahlt.

Was passiert wenn das Kind zu viel verdient?

Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder in Ausbildung. Das Kind kann beliebig verdienen. Nur Ferienjobs, Werkstudenten etc. sind ohne Limit erlaubt.