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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Lohnpfändung-Rechner 2026

Pfändbarer Betrag

Bei einer Lohnpfändung darf dem Schuldner ein Selbstbehalt verbleiben — nur der darüber liegende Betrag kann gepfändet werden. Der notwendige Selbstbehalt 2026 beträgt 1.491,75 € netto pro Monat für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Selbstbehalt.

Die Pfändungsfreigrenze wird jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Löhne angepasst. Sie ist in der Pfändungstabelle (§850c ZPO) festgelegt und für alle Gläubiger verbindlich — ob Privatgläubiger, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger. Ausnahme: Unterhaltsansprüche haben einen niedrigeren Selbstbehalt.

Wichtig: Pfändungsschutzkonten (P-Konto) schützen den monatlichen Freibetrag von 1.491,75 € auch auf dem Bankkonto. Wer gepfändet wird, sollte sofort ein P-Konto einrichten — der Schutz gilt nicht rückwirkend für bereits gebuchte Beträge.

📋 Rechtliche Grundlage: §850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen), Pfändungstabelle 2026. Grundfreibetrag: 1.491,75 €/Mon. Unterhaltszuschlag je Person: §850c Abs.2 ZPO. P-Konto: §850k ZPO. Anpassung: §850c Abs.4 ZPO (jährlich zum 1. Juli). Bei Unterhaltsschulden: §850d ZPO (niedrigerer Selbstbehalt 1.450 €).
Pfändbarer Betrag
Verbleibender Selbstbehalt
Pfändungsfreigrenze
Pfändungsquote
Nettoeinkommen
Grundselbstbehalt1.491,75 €
Unterhaltszuschlag
Gesamte Pfändungsfreigrenze
Pfändbarer Betrag
Pfändungsquote
P-Konto: Richten Sie sofort ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein wenn eine Pfändung droht. Der monatliche Freibetrag (1.491,75 €) wird automatisch geschützt. Beantragung bei Ihrer Bank kostenlos — jede Bank ist verpflichtet, ein Girokonto auf Antrag als P-Konto zu führen.

📊 Rechenbeispiel: 2.200 € Netto · keine Unterhaltspflichten

Nettoeinkommen
2.200 €
Pfändungsfreigrenze
1.491,75 €
Pfändbarer Betrag
708,25 €
Pfändungsquote
32,2%
Verbleibend
1.491,75 €
P-Konto Schutz
1.491,75 €

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?

Grundfreibetrag: 1.491,75 €/Mon. (für alleinstehende ohne Unterhaltspflichten). Pro unterhaltsberechtigte Person: +561 € Zuschlag (vereinfacht). Ab dem 5. Unterhaltsberechtigten: keine weitere Erhöhung. Alles über der Freigrenze ist pfändbar — aber nur nach der Tabellenstaffel (nicht 100% des Überschusses).

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein normales Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz bis zum Freibetrag (1.491,75 €/Mon.). Wird das Konto gepfändet, kann trotzdem über den Freibetrag verfügt werden. Beantragung kostenlos bei der eigenen Bank. Wichtig: Sofort bei Pfändungsankündigung beantragen — kein rückwirkender Schutz.

Kann das Finanzamt auch pfänden?

Ja — das Finanzamt kann ohne Gerichtsurteil direkt per Pfändungs- und Einziehungsverfügung pfänden. Auch die Sozialversicherungsträger können direkt pfänden. Die Pfändungsfreigrenzen gelten aber auch hier. Besonderheit: Bei Unterhaltspfändungen gilt ein niedrigerer Selbstbehalt (1.450 €).

Was passiert wenn ich mehrere Gläubiger habe?

Der pfändbare Betrag wird zwischen den Gläubigern aufgeteilt — nach Priorität (Reihenfolge der Pfändungen). Unterhaltsansprüche haben Vorrang vor anderen Gläubigern. Bei mehreren Pfändungen: Erst zugestellte Pfändung bekommt bevorzugt bedient. Der Gesamtbetrag der Pfändungen darf den pfändbaren Betrag nicht übersteigen.