Handwerkerkosten-Rechner 2026
Steuerbonus §35a berechnen
Handwerkerleistungen für die eigene Wohnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — nicht nur als Werbungskosten. 20% der Lohnkosten (nicht Material!) mindern die Steuerschuld direkt, maximal 1.200 € pro Jahr. Das entspricht Lohnkosten von 6.000 € die voll anerkannt werden.
Der Steuerbonus nach §35a EStG gilt für: Handwerkerleistungen in der Wohnung oder auf dem Grundstück (Renovierung, Reparatur, Modernisierung). Nicht absetzbar sind Neubaumaßnahmen und Materialkosten. Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden — Barzahlung wird nicht anerkannt!
Neben den Handwerkerleistungen gibt es auch den Bonus für haushaltsnahe Dienstleistungen (20% von bis zu 20.000 €, also max. 4.000 € Steuerersparnis) und für Pflegeleistungen. Alle drei Boni nach §35a EStG zusammen können bis zu 5.200 € Steuerschuld direkt mindern.
Nur Lohnanteil absetzbar — kein Material, keine Ersatzteile. Lohnanteil muss auf Rechnung separat ausgewiesen sein.
| Rechnungsbetrag gesamt | — |
| Lohnanteil (absetzbar) | — |
| Steuerbonus (20% vom Lohnanteil) | — |
| Maximaler Jahresbonus | — |
| Effektive Kosten (Rechnung − Bonus) | — |
📊 Rechenbeispiel: Badezimmer-Renovierung: 3.000 € brutto · 1.500 € Lohnanteil
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Häufige Fragen
Was kann ich bei Handwerkerkosten absetzen?
Nur der Lohnanteil der Rechnung — nicht das Material. Die Rechnung muss: an die eigene Adresse ausgestellt sein, den Lohnanteil separat ausweisen, per Überweisung bezahlt worden sein (kein Bargeld!). Anerkannte Leistungen: Renovierung, Reparatur, Wartung in Wohnung/Haus/Grundstück — nicht Neubau.
Was ist der Unterschied zum haushaltsnahen Dienstleistungsbonus?
Handwerkerleistungen (§35a Abs.3): max. 1.200 €/Jahr Bonus (20% von 6.000 € Lohnkosten). Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs.2): max. 4.000 €/Jahr (20% von 20.000 €). Haushaltsnahe DL: Reinigungsdienst, Gartenpflege, Haushaltshilfe. Beides zusammen kann bis zu 5.200 € Steuerbonus ergeben.
Können Mieter Handwerkerleistungen absetzen?
Ja — wenn der Mieter selbst Handwerker beauftragt. Oder wenn Handwerkerkosten in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen sind (Hausverwaltung muss Lohnanteil bestätigen). Viele Hausverwaltungen stellen dafür Bescheinigungen aus. Mieter haben exakt dieselben Rechte wie Eigentümer.
Gilt der Bonus auch für Haushaltsgeräte-Reparaturen?
Ja — die Reparatur von Haushaltsgeräten in der eigenen Wohnung ist absetzbar (z.B. Waschmaschinen-Reparatur, Herd-Wartung). Auch der Schornsteinfeger, die Heizungswartung und die Dachrinnenreinigung sind anerkannte Handwerkerleistungen. Nur Materialkosten (Ersatzteile) sind ausgenommen.