Trinkgeld-Rechner 2026
Berechnen & aufteilen
Trinkgeld ist in Deutschland keine Pflicht, aber eine gute Geste für guten Service. Üblich sind 5–15% der Rechnung im Restaurant — je nach Qualität des Services. Beim Taxi: 10–15%, Friseur: 5–10%, Lieferdienste: 1–2 € pro Lieferung, Hotel-Zimmerservice: 1–2 € pro Tag.
In Deutschland ist Trinkgeld für den Empfänger steuerfrei wenn es freiwillig und direkt vom Gast gezahlt wird (§3 Nr.51 EStG). Der Arbeitgeber darf das Trinkgeld nicht auf den Lohn anrechnen. Anders als in den USA ist Trinkgeld in Deutschland keine Erwartung — Service ist im Preis enthalten. Aber: Es ist eine wichtige Aufbesserung für Servicepersonal.
Praxis-Tipp: In Deutschland zahlt man üblicherweise auf den nächsten geraden Betrag auf. Bei einer Rechnung von 27,50 €: „Stimmt so" bei 30 € bedeutet 2,50 € Trinkgeld (ca. 9%). Bei Gruppen: Trinkgeld pro Person berechnen und zusammenlegen.
| Rechnungsbetrag | — |
| Trinkgeld-Satz | — |
| Trinkgeld | — |
| Gesamtbetrag | — |
| Anzahl Personen | — |
| Rechnung pro Person | — |
| Trinkgeld pro Person | — |
| Gesamt pro Person | — |
📊 Rechenbeispiel: 85 € Rechnung · 10% Trinkgeld · 4 Personen
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Häufige Fragen
Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland?
Restaurant: 10% bei gutem Service, 15% bei sehr gutem Service, 5% wenn OK. Taxi: 10–15%, auf vollen Euro aufrunden. Friseur: 1–2 € oder 5–10%. Hotel-Hausmeister: 1–2 € pro Gepäckstück. Lieferdienst: 1–2 € pauschal. Zimmerservice: 1–2 € pro Tag. Keine Pflicht — es ist eine freiwillige Anerkennung.
Ist Trinkgeld in Deutschland Pflicht?
Nein — Trinkgeld ist in Deutschland freiwillig. Anders als in den USA wo 15–25% erwartet werden, ist hierzulande Service im Preis enthalten. Kein Trinkgeld zu geben ist sozial akzeptiert wenn der Service schlecht war. Es ist aber eine gute Geste für guten Service und wichtig für viele Servicekräfte.
Muss Trinkgeld versteuert werden?
Für den Empfänger: Nein — Trinkgeld das freiwillig und direkt vom Gast gezahlt wird, ist steuerfrei (§3 Nr.51 EStG). Trinkgeld das über den Arbeitgeber läuft (z.B. Trinkgeld-Pool) kann steuerpflichtig werden. Für den Geber: Keine steuerliche Absetzbarkeit (private Ausgabe).
Wie teile ich die Rechnung bei Gruppen?
Einfachste Methode: Gesamtbetrag inkl. Trinkgeld ÷ Personenzahl. Unser Rechner macht das automatisch. Alternativ: Jeder zahlt seinen eigenen Anteil und gibt proportionalen Trinkgeldanteil dazu. Bei gemischten Bestellungen (teure und günstige Gerichte): Fair aufteilen statt equal split ist höflicher.